Aufsicht

Das LASV fungiert als Aufsichtsbehörde, um die Einhaltung der Rechte von Menschen in besonderen Lebenslagen sicherstellen zu können. Das betrifft unter anderem pflegebedürftige Menschen, die in unterstützenden Wohnformen leben. Darüber hinaus wird die Aufsicht über die Einrichtungen des Maßregelvollzugs und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wahrgenommen.

Das LASV fungiert als Aufsichtsbehörde, um die Einhaltung der Rechte von Menschen in besonderen Lebenslagen sicherstellen zu können. Das betrifft unter anderem pflegebedürftige Menschen, die in unterstützenden Wohnformen leben. Darüber hinaus wird die Aufsicht über die Einrichtungen des Maßregelvollzugs und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wahrgenommen.