Überwachungsstelle Barrierefreies Internet

Ein barrierefreier Zugriff auf öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen im Land Brandenburg
Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg hat das Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben im Sinne der UN-BRK zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Applikationen ist ein Teil davon. Wir überprüfen und beraten öffentliche Stellen bei der Sicherstellung dieses Vorhabens und sind Ansprechpartner für Betroffene.

Ein barrierefreier Zugriff auf öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen im Land Brandenburg
Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg hat das Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben im Sinne der UN-BRK zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Applikationen ist ein Teil davon. Wir überprüfen und beraten öffentliche Stellen bei der Sicherstellung dieses Vorhabens und sind Ansprechpartner für Betroffene.
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Begriffserklärung
Barrierefreies Internet
Eine Webseite oder eine mobile Applikation sollte so gestaltet sein, dass diese von Menschen mit Beeinträchtigung verstanden und selbstständig genutzt werden kann. Dadurch wird eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht. Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Beeinträchtigung, sondern auch Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen. Außerdem bieten barrierefreie Angebote allen Menschen Vorteile: sie sind klar strukturiert, verständlich geschrieben und somit für alle leichter zu nutzen.
Verschiedene Einschränkungen, bei denen digitale Barrierefreiheit hilft
Folgende Einschränkungen werden unter anderem berücksichtigt:
Barrierefreies Internet
Eine Webseite oder eine mobile Applikation sollte so gestaltet sein, dass diese von Menschen mit Beeinträchtigung verstanden und selbstständig genutzt werden kann. Dadurch wird eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht. Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Beeinträchtigung, sondern auch Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen. Außerdem bieten barrierefreie Angebote allen Menschen Vorteile: sie sind klar strukturiert, verständlich geschrieben und somit für alle leichter zu nutzen.
Verschiedene Einschränkungen, bei denen digitale Barrierefreiheit hilft
Folgende Einschränkungen werden unter anderem berücksichtigt:
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Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg
Erläuterung und Aufgaben
Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg nach Art. 8 der Richtlinien (EU) 2016/2102 und § 9 Abs. 2 BbgBGG in Verbindung mit § 4 BbGBITV für digitale Barrierefreiheit ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung angesiedelt.
Aufgabe der Überwachungsstelle ist das:
Erläuterung und Aufgaben
Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg nach Art. 8 der Richtlinien (EU) 2016/2102 und § 9 Abs. 2 BbgBGG in Verbindung mit § 4 BbGBITV für digitale Barrierefreiheit ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung angesiedelt.
Aufgabe der Überwachungsstelle ist das:
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Standort und Ansprechpartner der Überwachungsstelle
Wir arbeiten ausschließlich an unserem Standort in Cottbus und sind zu den angegebenen Zeiten per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar. Ein persönlicher Austausch erfolgt in der Regel nach erfolgter Terminvereinbarung.
Anschrift
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 42 - Überwachungsstelle
Postfach 10 01 23
03001 CottbusAnfahrt
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 42 - Überwachungsstelle
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 CottbusNavigationsoptionen:
Google Maps Microsoft Bing BB-Viewer Wir arbeiten ausschließlich an unserem Standort in Cottbus und sind zu den angegebenen Zeiten per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar. Ein persönlicher Austausch erfolgt in der Regel nach erfolgter Terminvereinbarung.
Anschrift
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 42 - Überwachungsstelle
Postfach 10 01 23
03001 CottbusAnfahrt
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 42 - Überwachungsstelle
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 CottbusNavigationsoptionen:
Google Maps Microsoft Bing BB-Viewer
Öffentliche Verkehrsmittel:
1 Bus 16 bis Poznaner Str./BTU 2 Tram 4 bis Gelsenkirchener Platz Bus 13,14 bis Lipezker Str. / Schwarzheider Str. 3 Tram 4 bis Schwarzheider Str.
Öffentliche Verkehrsmittel:
1 Bus 16 bis Poznaner Str./BTU 2 Tram 4 bis Gelsenkirchener Platz Bus 13,14 bis Lipezker Str. / Schwarzheider Str. 3 Tram 4 bis Schwarzheider Str. -
Die Erklärung zur „digitalen Barrierefreiheit“
Die öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit laut Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 vom Oktober 2018 auf der Webseite ihrer digitalen Angebote veröffentlichen. Eine entsprechende Mustererklärung finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads".
Folgende dienliche Hinweise:
Die öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit laut Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 vom Oktober 2018 auf der Webseite ihrer digitalen Angebote veröffentlichen. Eine entsprechende Mustererklärung finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads".
Folgende dienliche Hinweise:
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Meldemöglichkeiten
Von jeder Seite einer Webseite oder innerhalb der Navigation einer mobilen Anwendung aus, sollte ein elektronischer Kontakt unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein (gemäß § 3 BbgBITV). Eine Anfrage über die elektronische Kontaktmöglichkeit muss gänzlich innerhalb von drei Wochen durch die öffentliche Stelle beantwortet sein (gemäß § 4 Abs. 2 BbGBITV).
Meldung durch den Anwender
Hier können Anfragen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umgang an die jeweilige Stelle gestellt werden. Bei einer Nichteinhaltung der Antwortfrist von drei Wochen, besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Mitteilung an die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie IT (Ansprechpartner für Anwender mit Beeinträchtigungen)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
Tel.-Nr.: +49 331 866 5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.deMeldung durch die öffentliche Stelle
Hier können Sie als öffentliche Stelle Anfragen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umgang und der inhaltlichen Umsetzung stellen.
Überwachungsstelle für barrierefreie IT (Ansprechpartner für öffentliche Stellen)
Landesamt für Soziales und Versorgung
- Dezernat 42 -
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Tel.-Nr.: +49 355 2893 183
E-Mail: Ueberwachungsstelle-IT@lasv.brandenburg.deVon jeder Seite einer Webseite oder innerhalb der Navigation einer mobilen Anwendung aus, sollte ein elektronischer Kontakt unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein (gemäß § 3 BbgBITV). Eine Anfrage über die elektronische Kontaktmöglichkeit muss gänzlich innerhalb von drei Wochen durch die öffentliche Stelle beantwortet sein (gemäß § 4 Abs. 2 BbGBITV).
Meldung durch den Anwender
Hier können Anfragen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umgang an die jeweilige Stelle gestellt werden. Bei einer Nichteinhaltung der Antwortfrist von drei Wochen, besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Mitteilung an die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie IT (Ansprechpartner für Anwender mit Beeinträchtigungen)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
Tel.-Nr.: +49 331 866 5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.deMeldung durch die öffentliche Stelle
Hier können Sie als öffentliche Stelle Anfragen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umgang und der inhaltlichen Umsetzung stellen.
Überwachungsstelle für barrierefreie IT (Ansprechpartner für öffentliche Stellen)
Landesamt für Soziales und Versorgung
- Dezernat 42 -
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Tel.-Nr.: +49 355 2893 183
E-Mail: Ueberwachungsstelle-IT@lasv.brandenburg.de -
Hinweise für beeinträchtige Personen
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen im Umgang mit dem Internet nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu möglichen Eingrenzungen mit Websites öffentlicher Stellen, so haben Sie folgende Mitteilungsmöglichkeiten:
- Direkter Kontakt (Austausch) mit der öffentlichen Stelle über einen entsprechenden Feedback-Mechanismus (Kontaktformular oder ähnlich)
- Bei nicht gesetzeskonformer Beantwortung des Anliegens kann die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg kontaktiert werden
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen im Umgang mit dem Internet nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu möglichen Eingrenzungen mit Websites öffentlicher Stellen, so haben Sie folgende Mitteilungsmöglichkeiten:
- Direkter Kontakt (Austausch) mit der öffentlichen Stelle über einen entsprechenden Feedback-Mechanismus (Kontaktformular oder ähnlich)
- Bei nicht gesetzeskonformer Beantwortung des Anliegens kann die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg kontaktiert werden
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Hinweise für öffentliche Behörden und Einrichtungen
Öffentliche Stellen gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2013 sind verpflichtet:
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der veröffentlichten Website abzugeben
- einen Feedback-Mechanismus auf der veröffentlichten Website zu platzieren
- die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, um einen barrierefreien Zugang zur veröffentlichten Website zu gewähren
- Übergangsvorschrift gemäß § 5 BbgBITV
- Die BbgBITV ist anzuwenden auf Website öffentlicher Stellen
- die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,
- im Übrigen ab dem 23. September 2020,
- und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ab dem 23. Juni 2021.
- Die BbgBITV ist anzuwenden auf Website öffentlicher Stellen
- Ansprechpartner ist die Überwachungsstelle für barrierefreie IT im Land Brandenburg
Öffentliche Stellen gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2013 sind verpflichtet:
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der veröffentlichten Website abzugeben
- einen Feedback-Mechanismus auf der veröffentlichten Website zu platzieren
- die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, um einen barrierefreien Zugang zur veröffentlichten Website zu gewähren
- Übergangsvorschrift gemäß § 5 BbgBITV
- Die BbgBITV ist anzuwenden auf Website öffentlicher Stellen
- die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,
- im Übrigen ab dem 23. September 2020,
- und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ab dem 23. Juni 2021.
- Die BbgBITV ist anzuwenden auf Website öffentlicher Stellen
- Ansprechpartner ist die Überwachungsstelle für barrierefreie IT im Land Brandenburg
Ansprechpartner:
Katja Augustin | +49 355 2893 276 | Dezernatsleiterin |
Thomas Purps | +49 355 2893 183 | Dezernent Überwachungsstelle |
Antje Höpfner | +49 355 2893 645 | Sachbearbeiterin Überwachungsstelle |
Ansprechpartner:
Katja Augustin | +49 355 2893 276 | Dezernatsleiterin |
Thomas Purps | +49 355 2893 183 | Dezernent Überwachungsstelle |
Antje Höpfner | +49 355 2893 645 | Sachbearbeiterin Überwachungsstelle |