Berufe der Altenpflege

Eine vor dem 31.12.2019 begonnene Ausbildung in der Altenpflege wird weitergeführt. Ab dem 01.01.2020 erfolgt die Ausbildung in bundesrechtlich geregelten Pflegeberufen. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe besteht weiterhin und ist landesrechtlich geregelt.

Eine vor dem 31.12.2019 begonnene Ausbildung in der Altenpflege wird weitergeführt. Ab dem 01.01.2020 erfolgt die Ausbildung in bundesrechtlich geregelten Pflegeberufen. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe besteht weiterhin und ist landesrechtlich geregelt.
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Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage in den Altenpflegehilfeberufen:
- Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG)
Rechtsgrundlage für die Pflegeberufe:
- Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Rechtsgrundlage in den Altenpflegehilfeberufen:
- Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG)
Rechtsgrundlage für die Pflegeberufe:
- Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
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Zuständigkeiten
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist die zuständige Behörde für nachfolgende Berufe:
- Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/Altenpflegerin
- Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Führen der Berufsbezeichnung der o. g. Berufe ohne staatliche Anerkennung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist die zuständige Behörde für nachfolgende Berufe:
- Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/Altenpflegerin
- Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Führen der Berufsbezeichnung der o. g. Berufe ohne staatliche Anerkennung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann.
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Aufgaben
Die Behörde nimmt insbesondere folgende Aufgaben für die Berufe der Altenpflege wahr:
Für Bildungseinrichtungen der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung:
- Schulaufsicht für die Berufe der Altenpflege
- Finanzierung der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung über Schülerkostensatz-Pauschalen
- Weitere Förderungen entsprechend Fördervorgaben des Landes
- Anerkennung von Weiterbildungsstätten zur Fortbildung von Fachkräften für die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
- Als Bildungsträger für die Ausbildung in Berufen der Altenpflege können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Befreiung von der Grund- und Umsatzsteuer beantragen.
Für Schüler, Absolventen und sonstige Antragstellende der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung:
- Prüfungsamt für die Berufe der Altenpflege
- Verkürzung von Ausbildungen in den Berufen der Altenpflege
- Erteilung von Bescheinigungen für das Ausland in den Berufen der Altenpflege
- Feststellen der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse für die Altenpflegehilfe
- Erteilung von staatlichen Anerkennungen zum Führen der Berufsbezeichnungen für deutsche und ausländische Altenpflegeberufe
Die Behörde nimmt insbesondere folgende Aufgaben für die Berufe der Altenpflege wahr:
Für Bildungseinrichtungen der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung:
- Schulaufsicht für die Berufe der Altenpflege
- Finanzierung der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung über Schülerkostensatz-Pauschalen
- Weitere Förderungen entsprechend Fördervorgaben des Landes
- Anerkennung von Weiterbildungsstätten zur Fortbildung von Fachkräften für die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
- Als Bildungsträger für die Ausbildung in Berufen der Altenpflege können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Befreiung von der Grund- und Umsatzsteuer beantragen.
Für Schüler, Absolventen und sonstige Antragstellende der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung:
- Prüfungsamt für die Berufe der Altenpflege
- Verkürzung von Ausbildungen in den Berufen der Altenpflege
- Erteilung von Bescheinigungen für das Ausland in den Berufen der Altenpflege
- Feststellen der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse für die Altenpflegehilfe
- Erteilung von staatlichen Anerkennungen zum Führen der Berufsbezeichnungen für deutsche und ausländische Altenpflegeberufe
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Anträge/Formulare
Ansprechpartner: Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Anissa Flitti | +49 331 2761 279 | +49 331 2761 499 |
Julia Jacobitz | +49 331 2761 225 | +49 331 2761 499 |
Ansprechpartner: Sachbearbeiterin Schulaufsicht
Laura Klay | +49 331 2761 277 | +49 331 2761 499 |
Ansprechpartner: Sachbearbeiter Finanzierung
Nando Pasdzior | +49 355 2893 327 | +49 331 27548 4566 |
Ansprechpartnerin: Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Andrea Mokros | +49 331 2761 262 | +49 331 2761 499 |
Ansprechpartner: Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Anissa Flitti | +49 331 2761 279 | +49 331 2761 499 |
Julia Jacobitz | +49 331 2761 225 | +49 331 2761 499 |
Ansprechpartner: Sachbearbeiterin Schulaufsicht
Laura Klay | +49 331 2761 277 | +49 331 2761 499 |
Ansprechpartner: Sachbearbeiter Finanzierung
Nando Pasdzior | +49 355 2893 327 | +49 331 27548 4566 |
Ansprechpartnerin: Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Andrea Mokros | +49 331 2761 262 | +49 331 2761 499 |