Soziales Entschädigungsrecht

Den Menschen nah – Entschädigen und Opfern helfen
Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben. Kompetenter Partner für Ihre Anfragen ist das LASV.
-
Anspruch auf Leistungen
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben:
- Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und deren Hinterbliebene
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
- Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und deren Hinterbliebene
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene
- Besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)
- Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben:
- Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und deren Hinterbliebene
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
- Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und deren Hinterbliebene
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene
- Besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)
- Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene
-
Die wichtigsten Leistungen
Die wichtigsten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz:
Die wichtigsten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz:
Ansprechpartner für den Standort Cottbus:
Carola Wüstehube | +49 355 2893 513 | +49 331 27548 4570 |
Ansprechpartner für den Standort Frankfurt (Oder):
Mario Buchwald | +49 335 5582 241 | +49 331 27548 4582 |
Ansprechpartner für den Standort Potsdam:
Regina Schwager | +49 331 2761 346 | +49 331 27548 499 |
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten:
Bürgertelefon für Gewaltopfer | +49 355 2893 561 | |
Kostenlose Infohotline | 0800 10 20 20 3 |
Ansprechpartner für den Standort Cottbus:
Carola Wüstehube | +49 355 2893 513 | +49 331 27548 4570 |
Ansprechpartner für den Standort Frankfurt (Oder):
Mario Buchwald | +49 335 5582 241 | +49 331 27548 4582 |
Ansprechpartner für den Standort Potsdam:
Regina Schwager | +49 331 2761 346 | +49 331 27548 499 |
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten:
Bürgertelefon für Gewaltopfer | +49 355 2893 561 | |
Kostenlose Infohotline | 0800 10 20 20 3 |