Soziales Entschädigungsrecht

Lädierte Person mit Glas Wasser in der Hand sitzt neben zuhörender Person.
© stock.adobe.com

Den Menschen nah – Entschädigen und Opfern helfen

Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben. Kompetenter Partner für Ihre Anfragen ist das LASV.

Lädierte Person mit Glas Wasser in der Hand sitzt neben zuhörender Person.
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Den Menschen nah – Entschädigen und Opfern helfen

Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben. Kompetenter Partner für Ihre Anfragen ist das LASV.

  • Anspruch auf Leistungen

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) haben:

    • Opfer von Gewalttaten, deren Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende

    • Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege

    • Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes

    • Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

    • durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)

    • Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene

    • Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene einschließlich besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)

    • Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) haben:

    • Opfer von Gewalttaten, deren Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende

    • Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege

    • Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes

    • Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

    • durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)

    • Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene

    • Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene einschließlich besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)

    • Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene

  • Leistungen und weitere Informationen

  • Antragsformulare

    Für schädigende Ereignisse, die ab dem 01.01.2024 stattgefunden haben, nutzen Sie diesen bereitgestellten Antrag. Neue Antragsformulare befinden sich in der Erarbeitung. Opfer von Gewalttaten können gern folgendes Antragsformular nutzen: Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (bmas.de)

    Für schädigende Ereignisse, die ab dem 01.01.2024 stattgefunden haben, nutzen Sie diesen bereitgestellten Antrag. Neue Antragsformulare befinden sich in der Erarbeitung. Opfer von Gewalttaten können gern folgendes Antragsformular nutzen: Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (bmas.de)

    Für schädigende Ereignisse, die bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben, nutzen Sie bitte die hier unter "Anträge" bereitgestellten Antragsunterlagen für Gewaltopfer bzw. Impfgeschädigte. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gern Antragsformulare für Kriegsbeschädigte, Beschädigte nach dem HHG, StrRehaG und VwRehaG per E-Mail als PDF-Antrag zur Verfügung.

    Für schädigende Ereignisse, die bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben, nutzen Sie bitte die hier unter "Anträge" bereitgestellten Antragsunterlagen für Gewaltopfer bzw. Impfgeschädigte. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gern Antragsformulare für Kriegsbeschädigte, Beschädigte nach dem HHG, StrRehaG und VwRehaG per E-Mail als PDF-Antrag zur Verfügung.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Carola Wüstehube

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D21.22@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 513
    Fax:
    +49 331 27548 4570

    Mario Buchwald

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D23@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 241
    Fax:
    +49 331 27548 4582

    Fabian Mika

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D24@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 346
    Fax:
    +49 331 2761 499