Heil- und Krankenbehandlung

Auf Therapieliege liegende Person mit Gummiband bei einer Beinübung.
© stock.adobe.com

Heilbehandlung wird Beschädigten für anerkannte Schädigungsfolge gewährt. Die wichtigsten Leistungen finden Sie nachfolgend gelistet:

Auf Therapieliege liegende Person mit Gummiband bei einer Beinübung.
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Heilbehandlung wird Beschädigten für anerkannte Schädigungsfolge gewährt. Die wichtigsten Leistungen finden Sie nachfolgend gelistet:

  • Weiterführende Informationen

    • Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
    • Behandlungen im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen
    • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
    • Versorgung mit Zahnersatz
    • Psychotherapie
    • Badekuren
    • Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
    • Behandlungen im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen
    • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
    • Versorgung mit Zahnersatz
    • Psychotherapie
    • Badekuren
  • Wichtigste Leistungen nach § 10 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Zuzahlungen, z.B. für Medikamente, Rettungstransporte oder stationäre Krankenhausaufenthalte, entfallen und werden ggf. rückwirkend erstattet. Auch Fahrtkosten im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung werden ersetzt.

    Ist durch die Schädigung Arbeitsunfähigkeit eingetreten, wird dem Beschädigten Versorgungskrankengeld gewährt.

    Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50 erhalten auch für schädigungsunabhängig entstandene Gesundheitsstörungen Heilbehandlung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Heilbehandlung durch andere Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, sichergestellt ist. Ebenso sind bestimmte Ein-kommensgrenzen zu beachten.

    Zuzahlungen, z.B. für Medikamente, Rettungstransporte oder stationäre Krankenhausaufenthalte, entfallen und werden ggf. rückwirkend erstattet. Auch Fahrtkosten im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung werden ersetzt.

    Ist durch die Schädigung Arbeitsunfähigkeit eingetreten, wird dem Beschädigten Versorgungskrankengeld gewährt.

    Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50 erhalten auch für schädigungsunabhängig entstandene Gesundheitsstörungen Heilbehandlung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Heilbehandlung durch andere Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, sichergestellt ist. Ebenso sind bestimmte Ein-kommensgrenzen zu beachten.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Carola Wüstehube

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D21.22@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 513
    Fax:
    +49 331 27548 4570

    Mario Buchwald

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D23@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 241
    Fax:
    +49 331 27548 4582

    Fabian Mika

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    D24@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 346
    Fax:
    +49 331 2761 499