Heil- und Krankenbehandlung
Heilbehandlung wird Beschädigten für anerkannte Schädigungsfolge gewährt. Die wichtigsten Leistungen finden Sie nachfolgend gelistet:
Heilbehandlung wird Beschädigten für anerkannte Schädigungsfolge gewährt. Die wichtigsten Leistungen finden Sie nachfolgend gelistet:
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Weiterführende Informationen
- Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- Behandlungen im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Versorgung mit Zahnersatz
- Psychotherapie
- Badekuren
- Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- Behandlungen im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Versorgung mit Zahnersatz
- Psychotherapie
- Badekuren
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Wichtigste Leistungen nach § 10 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Zuzahlungen, z.B. für Medikamente, Rettungstransporte oder stationäre Krankenhausaufenthalte, entfallen und werden ggf. rückwirkend erstattet. Auch Fahrtkosten im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung werden ersetzt.
Ist durch die Schädigung Arbeitsunfähigkeit eingetreten, wird dem Beschädigten Versorgungskrankengeld gewährt.
Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50 erhalten auch für schädigungsunabhängig entstandene Gesundheitsstörungen Heilbehandlung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Heilbehandlung durch andere Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, sichergestellt ist. Ebenso sind bestimmte Ein-kommensgrenzen zu beachten.
Zuzahlungen, z.B. für Medikamente, Rettungstransporte oder stationäre Krankenhausaufenthalte, entfallen und werden ggf. rückwirkend erstattet. Auch Fahrtkosten im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung werden ersetzt.
Ist durch die Schädigung Arbeitsunfähigkeit eingetreten, wird dem Beschädigten Versorgungskrankengeld gewährt.
Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50 erhalten auch für schädigungsunabhängig entstandene Gesundheitsstörungen Heilbehandlung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Heilbehandlung durch andere Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, sichergestellt ist. Ebenso sind bestimmte Ein-kommensgrenzen zu beachten.
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Kontaktmöglichkeiten
Carola Wüstehube
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D21.22@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 513
- Fax:
- +49 331 27548 4570
Mario Buchwald
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D23@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 241
- Fax:
- +49 331 27548 4582
Fabian Mika
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D24@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 346
- Fax:
- +49 331 2761 499