Erklärung zur Barrierefreiheit – Landesamt für Soziales und Versorgung

Erklärung zur Barrierefreiheit – Landesamt für Soziales und Versorgung

Stand: 07.07.2022

Das Landesamt für Soziales und Versorgung setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://lasv.brandenburg.de.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurde ernannt.
  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

Erklärung zur Barrierefreiheit – Landesamt für Soziales und Versorgung

Stand: 07.07.2022

Das Landesamt für Soziales und Versorgung setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://lasv.brandenburg.de.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurde ernannt.
  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Nummer der Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
9.2.1.1 Tastatur
9.2.1.2 Keine Tastaturfalle
9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
9.2.4.7 Fokus sichtbar
9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung
9.4.1.1 Syntaxanalyse
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Nummer der Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
9.2.1.1 Tastatur
9.2.1.2 Keine Tastaturfalle
9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
9.2.4.7 Fokus sichtbar
9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung
9.4.1.1 Syntaxanalyse
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA (Version 2020.4)

Bewertungsmethoden

Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

Die Webseite wurde durch eine Selbstprüfung bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 355 2893 201
E-Mail: barrierefreiheit@lasv.brandenburg.de
Anschrift: Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Deutschland

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA (Version 2020.4)

Bewertungsmethoden

Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

Die Webseite wurde durch eine Selbstprüfung bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 355 2893 201
E-Mail: barrierefreiheit@lasv.brandenburg.de
Anschrift: Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Deutschland

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de