Verschlüsselte Kommunikation mit dem Fachbereich: AuW

Analog zu der bereits etablierten sicheren Kommunikationsmöglichkeit (Poststelle LASV) bieten wir Ihnen für den Fachbereich Aufsicht für unterstützende Wohnformen ebenfalls einen abgesicherten Kommunikationskanal an.

Wenn Sie uns eine verschlüsselte Nachricht senden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels – und den besitzt ausschließlich das LASV –, wird der Nachrichtentext wieder lesbar.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Ihre verschlüsselte Nachricht können Sie uns an das Postfach auw.krypto@lasv.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails an den Fachbereich AuW/LASV ist die Einbettung des bereitgestellten öffentlichen Schlüssels (S/MIME-Zertifikat) in Ihrem E-Mail-Programm.

Das notwendige Zertifikat können Sie über die angegebene Anlage (in der rechten Spalte) herunterladen.

Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms. Ihr E-Mail-Anbieter ist Ihnen dabei sicher gern behilflich.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch den Fachbereich AuW/LASV benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sie werden gebeten, in Ihrer Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Der Fachbereich AuW/LASV behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem Weg oder mittels Papierpost erhalten.

Analog zu der bereits etablierten sicheren Kommunikationsmöglichkeit (Poststelle LASV) bieten wir Ihnen für den Fachbereich Aufsicht für unterstützende Wohnformen ebenfalls einen abgesicherten Kommunikationskanal an.

Wenn Sie uns eine verschlüsselte Nachricht senden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels – und den besitzt ausschließlich das LASV –, wird der Nachrichtentext wieder lesbar.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Ihre verschlüsselte Nachricht können Sie uns an das Postfach auw.krypto@lasv.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails an den Fachbereich AuW/LASV ist die Einbettung des bereitgestellten öffentlichen Schlüssels (S/MIME-Zertifikat) in Ihrem E-Mail-Programm.

Das notwendige Zertifikat können Sie über die angegebene Anlage (in der rechten Spalte) herunterladen.

Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms. Ihr E-Mail-Anbieter ist Ihnen dabei sicher gern behilflich.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch den Fachbereich AuW/LASV benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sie werden gebeten, in Ihrer Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Der Fachbereich AuW/LASV behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem Weg oder mittels Papierpost erhalten.