Verschlüsselte Kommunikation mit dem LASV

Wenn Sie uns eine verschlüsselte Nachricht senden möchten haben sie zwei Möglichkeiten. Entweder sie senden uns eine verschlüsselte Nachricht unter Verwendung der weiter unten beschriebenen Methode (S/MIME-Zertifikat) oder Sie Antworten auf eine vom LASV versendete Nachricht die über „Z1 SecureMail“ an sie versendet wurde. Eine Kurzanleitung zur Verwendung dieser Methode ist auf dieser Seite verfügbar. In beiden Fällen ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels – und den besitzt ausschließlich das LASV –, wird der Nachrichtentext wieder lesbar.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Ihre verschlüsselte Nachricht können Sie uns an das Postfach poststelle.krypto@lasv.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails an das LASV ist die Einbettung des bereitgestellten öffentlichen Schlüssels (S/MIME-Zertifikat) des LASV in Ihrem E-Mail-Programm.

Das notwendige Zertifikat können Sie über die angegebene Anlage (in der rechten Spalte) herunterladen.

Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms. Ihr E-Mail-Anbieter ist Ihnen dabei sicher gern behilflich.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch die Poststelle des LASV benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sie werden gebeten, in Ihrer Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Das LASV behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem Weg oder mittels Papierpost erhalten.

Wenn Sie uns eine verschlüsselte Nachricht senden möchten haben sie zwei Möglichkeiten. Entweder sie senden uns eine verschlüsselte Nachricht unter Verwendung der weiter unten beschriebenen Methode (S/MIME-Zertifikat) oder Sie Antworten auf eine vom LASV versendete Nachricht die über „Z1 SecureMail“ an sie versendet wurde. Eine Kurzanleitung zur Verwendung dieser Methode ist auf dieser Seite verfügbar. In beiden Fällen ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels – und den besitzt ausschließlich das LASV –, wird der Nachrichtentext wieder lesbar.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Ihre verschlüsselte Nachricht können Sie uns an das Postfach poststelle.krypto@lasv.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails an das LASV ist die Einbettung des bereitgestellten öffentlichen Schlüssels (S/MIME-Zertifikat) des LASV in Ihrem E-Mail-Programm.

Das notwendige Zertifikat können Sie über die angegebene Anlage (in der rechten Spalte) herunterladen.

Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms. Ihr E-Mail-Anbieter ist Ihnen dabei sicher gern behilflich.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch die Poststelle des LASV benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sie werden gebeten, in Ihrer Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Das LASV behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem Weg oder mittels Papierpost erhalten.