Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen proaktiv Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen proaktiv Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
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Weiterführende Informationen
Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz von Trägern, die durch das Integrationsamt beauftragt werden, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitsgeber tätig zu werden. Die Fachberater der EAA haben die Aufgabe,
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebern als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ab 2022 flächendeckend einzurichten (§ 185a SGB IX).
Für Arbeitgeber sind die EAA dauerhafte Ansprechstellen. Sie stehen Ihnen von der Antragstellung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite.
Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz von Trägern, die durch das Integrationsamt beauftragt werden, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitsgeber tätig zu werden. Die Fachberater der EAA haben die Aufgabe,
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebern als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ab 2022 flächendeckend einzurichten (§ 185a SGB IX).
Für Arbeitgeber sind die EAA dauerhafte Ansprechstellen. Sie stehen Ihnen von der Antragstellung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite.
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Regionale Zuständigkeiten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die Zuständigkeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken, bzw. nach den Kammerbezirken der Mitgliedsbetriebe sofern bei der Kammer eine Ansprechstelle für Arbeitgeber eingerichtet wurde.
Die Zuständigkeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken, bzw. nach den Kammerbezirken der Mitgliedsbetriebe sofern bei der Kammer eine Ansprechstelle für Arbeitgeber eingerichtet wurde.