Integrationsfachdienste (IFD)

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Die Integrationsfachdienste können nach § 192 SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden.

Die Integrationsfachdienste können nach § 192 SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden.

  • Weiterführende Informationen

    Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten, die im Auftrag des Integrationsamtes gleichermaßen Betroffene und deren Arbeitgeber beraten, informieren und unterstützen. Die Fachkräfte arbeiten mit dem bundesweiten Qualitätsmanagementsystem KASSYS und gewährleisten eine behinderungsspezifische Betreuung.

    Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz werden im Zusammenwirken mit dem IFD abgebaut, um das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen auf Dauer zu sichern und zu erhalten. Bei Beauftragung durch die Rehabilitationsträger können schwerbehinderte Menschen von den Mitarbeitern des IFD auf geeignete Arbeitsplätze vermittelt werden.

    Das MASGF, das MBJS und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA unterstützen in Kooperation beim Berufsorientierungsverfahren über einen Zeitraum von 3 Jahren vor Schulabgang Schülerinnen und Schüler die schwerbehindert oder für die Maßnahme gleichgestellt sind und die den sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen haben. Das Integrationsamt und der IFD sind im Rahmen Übergang Schule-Beruf an dieser Maßnahme beteiligt.

    Weitere Informationen und das komplette Leistungsangebot des IFD finden Sie im Internet unter: https://www.ifd-brandenburg.de.

    Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten, die im Auftrag des Integrationsamtes gleichermaßen Betroffene und deren Arbeitgeber beraten, informieren und unterstützen. Die Fachkräfte arbeiten mit dem bundesweiten Qualitätsmanagementsystem KASSYS und gewährleisten eine behinderungsspezifische Betreuung.

    Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz werden im Zusammenwirken mit dem IFD abgebaut, um das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen auf Dauer zu sichern und zu erhalten. Bei Beauftragung durch die Rehabilitationsträger können schwerbehinderte Menschen von den Mitarbeitern des IFD auf geeignete Arbeitsplätze vermittelt werden.

    Das MASGF, das MBJS und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA unterstützen in Kooperation beim Berufsorientierungsverfahren über einen Zeitraum von 3 Jahren vor Schulabgang Schülerinnen und Schüler die schwerbehindert oder für die Maßnahme gleichgestellt sind und die den sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen haben. Das Integrationsamt und der IFD sind im Rahmen Übergang Schule-Beruf an dieser Maßnahme beteiligt.

    Weitere Informationen und das komplette Leistungsangebot des IFD finden Sie im Internet unter: https://www.ifd-brandenburg.de.

  • Mehrsprachige Videos mit weiterführenden Informationen

    Information in deutscher Gebärdensprache zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamtes und des Integrationsfachdienstes, insbesondere zu Gewährleistung betrieblicher Kommunikation durch Arbeitsassistenz.

    Information in deutscher Gebärdensprache zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamtes und des Integrationsfachdienstes, insbesondere zu Gewährleistung betrieblicher Kommunikation durch Arbeitsassistenz.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Georg
    Nachname:
    Dietrich
    E-Mail:
    Georg.Dietrich@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 384
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jessica
    Nachname:
    Grünberg
    E-Mail:
    Jessica.Gruenberg@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 300