Informationen für Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter
Das Integrationsamt hat die Möglichkeit Modellvorhaben zur Teilhabe vom Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe fördern.
Das Integrationsamt hat die Möglichkeit Modellvorhaben zur Teilhabe vom Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe fördern.
Weiterführende Informationen
Das Integrationsamt fördert Modellvorhaben, die innovative Ansätze mit dem Ziel erproben, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden oder eine betriebliche Ausbildung beginnen können, für die die bisherigen Rahmenbedingungen nicht auskömmlich sind. Dabei sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen / von anderen Leistungsanbietern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Inanspruchnahme eines Budgets für Arbeit oder eines Budgets für Ausbildung verbessert werden. Mit der Förderung dieser Modellvorhaben sollen die bereits vorhandenen Förderoptionen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Landesförderprogramm PiA 2.0 komplettiert werden.
Antragstellerinnen und Antragsteller sollen hierbei insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen oder andere Leistungsanbieter in Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sein.
Den Leitfaden für Projektanträge zur Durchführung von Modellvorhaben zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung, die einer besonderen Unterstützung bedürfen und das zugehörige Antragsformular finden Sie hier:
Das Integrationsamt fördert Modellvorhaben, die innovative Ansätze mit dem Ziel erproben, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden oder eine betriebliche Ausbildung beginnen können, für die die bisherigen Rahmenbedingungen nicht auskömmlich sind. Dabei sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen / von anderen Leistungsanbietern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Inanspruchnahme eines Budgets für Arbeit oder eines Budgets für Ausbildung verbessert werden. Mit der Förderung dieser Modellvorhaben sollen die bereits vorhandenen Förderoptionen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Landesförderprogramm PiA 2.0 komplettiert werden.
Antragstellerinnen und Antragsteller sollen hierbei insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen oder andere Leistungsanbieter in Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sein.
Den Leitfaden für Projektanträge zur Durchführung von Modellvorhaben zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung, die einer besonderen Unterstützung bedürfen und das zugehörige Antragsformular finden Sie hier:
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
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Kontaktmöglichkeiten
Für fachlich-inhaltliche Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Katja
- Nachname:
- Konzack
- E-Mail:
- katja.konzack@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 277
Für alle anderen Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Susann
- Nachname:
- Röming
- E-Mail:
- susann.roeming@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 314