Vergabe-Bekanntmachungen des LASV

Person bei der Unterschrift mit Stift in der Hand und Unterlagen.
© stock.adobe.com

Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) vergibt jedes Jahr zahlreiche Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Unternehmen. Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. 

Person bei der Unterschrift mit Stift in der Hand und Unterlagen.
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Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) vergibt jedes Jahr zahlreiche Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Unternehmen. Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. 

  • Weiterführende Informationen

    Öffentliche Auftraggeber sind in Deutschland verpflichtet, nach der Durchführung einer sogenannten beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro auf ihren Internetseiten zu informieren.

    Rechtliche Grundlage ist dafür die Unterschwellenvergabeordnung (kurz: UVgO). Diese Informationspflicht erfüllt das LASV in solchen Fällen auf dieser Seite.

    Öffentliche Auftraggeber sind in Deutschland verpflichtet, nach der Durchführung einer sogenannten beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro auf ihren Internetseiten zu informieren.

    Rechtliche Grundlage ist dafür die Unterschwellenvergabeordnung (kurz: UVgO). Diese Informationspflicht erfüllt das LASV in solchen Fällen auf dieser Seite.