Stellenausschreibung

Im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Abteilung 4, Dezernat 42, „Aufsicht für unterstützende Wohnformen/ Überwachungsstelle barrierefreie IT“ ist am Standort Potsdam, eine Stelle in der

Sachbearbeitung Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW)
(Kennziffer: 42.2/2024)

unbefristet zu besetzen.

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Als Dienstleister und Servicepartner erbringen wir individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Zusammengefasst könnte man sagen, wir prüfen, wir stellen fest, wir entschädigen und wir fördern. Dabei agieren unsere Abteilungen verlässlich und unbürokratisch für betroffene Menschen, für Verbände, Vereine, Behörden, Unternehmen und politisch Verantwortliche.

Wir bieten Ihnen:

  • einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u.a. flexible Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, Eltern-Kind-Zimmer und Pflege-Guide)
  • ein kostenloses externes Beratungs- und Unterstützungsprogramm (für private und berufliche Angelegenheiten) für Mitarbeitende
  • eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Gesundheitsförderung und -erhaltung,
  • qualifizierte fachliche und außerfachliche Fortbildungen,
  • eine ergonomische Büroausstattung und moderne Informationstechnik
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen nach TV-L
  • die Möglichkeit des Abonnements eines VBB-Firmentickets

Ihr Aufgabengebiet:

Sie arbeiten in einem motivierten Team der Aufsicht für unterstützende Wohnformen im Land Brandenburg nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG). Ihre Arbeit in der Aufsicht für unterstützende Wohnformen steht im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention und der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten der Aufsicht zur Unterstützung des Dezernenten,
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Regelprüfungen und Anlassprüfungen in unterstützenden Wohnformen mit dem Ziel, die Interessen Menschen mit Behinderungen und die Interessen pflegebedürftiger Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • Beratung von Bewohnerinnen, Bewohnern und Leistungsanbietern nach § 17 BbgPBWoG zu den Rechten und Pflichten nach dem brandenburgischen Heimrecht,
  • Bearbeitung Anzeigeverfahren nach §§ 7, 12 BbgPBWoG,
  • Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren,
  • Bearbeitung von Petitionen und Beschwerden,
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Seniorenvertretungen und Verbänden.

Einstellungsvoraussetzungen:

Für die Besetzung der Stelle kommen Bewerber (w/m/d) mit einem abgeschlossenen Fachhochschul- bzw. Universitätsstudium der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaft oder Rechtswissenschaft oder vergleichbare Abschlüsse mit einem Bachelorabschluss in Frage.

Vorausgesetzt werden anwendungsbereite Kenntnisse in der Anwendung der modernen Kommunikations- und Informationstechniken, sowie

  • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Sozialkompetenz,
  • Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft,
  • Organisationskompetenz,
  • Bereitschaft zu Dienstreisetätigkeiten,
  • ein Pkw-Führerschein, Fahrpraxis und die Selbstfahrbereitschaft mit Dienst-Pkw.

Entgeltgruppe:

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe EG 11 TV-L bewertet.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) legt viel Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung besonders berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens bearbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz LASV

Wir freuen uns auf die vollständigen Bewerbungsunterlagen, wenn Sie sich durch das dargestellte Aufgabengebiet angesprochen fühlen. Diese reichen Sie bitte ausschließlich über das Portal „Interamtunter Angabe der Kennziffer KZ: 42.2/2024 bis spätestens 15.08.2024 ein.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden.

Bewerbungsschluss: 15.08.2024

42.2_SB AuW_PM.4499256.pdf (application/pdf 115.5 KB)

Stellenausschreibung

Im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Abteilung 4, Dezernat 42, „Aufsicht für unterstützende Wohnformen/ Überwachungsstelle barrierefreie IT“ ist am Standort Potsdam, eine Stelle in der

Sachbearbeitung Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW)
(Kennziffer: 42.2/2024)

unbefristet zu besetzen.

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Als Dienstleister und Servicepartner erbringen wir individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Zusammengefasst könnte man sagen, wir prüfen, wir stellen fest, wir entschädigen und wir fördern. Dabei agieren unsere Abteilungen verlässlich und unbürokratisch für betroffene Menschen, für Verbände, Vereine, Behörden, Unternehmen und politisch Verantwortliche.

Wir bieten Ihnen:

  • einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u.a. flexible Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, Eltern-Kind-Zimmer und Pflege-Guide)
  • ein kostenloses externes Beratungs- und Unterstützungsprogramm (für private und berufliche Angelegenheiten) für Mitarbeitende
  • eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Gesundheitsförderung und -erhaltung,
  • qualifizierte fachliche und außerfachliche Fortbildungen,
  • eine ergonomische Büroausstattung und moderne Informationstechnik
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen nach TV-L
  • die Möglichkeit des Abonnements eines VBB-Firmentickets

Ihr Aufgabengebiet:

Sie arbeiten in einem motivierten Team der Aufsicht für unterstützende Wohnformen im Land Brandenburg nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG). Ihre Arbeit in der Aufsicht für unterstützende Wohnformen steht im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention und der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten der Aufsicht zur Unterstützung des Dezernenten,
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Regelprüfungen und Anlassprüfungen in unterstützenden Wohnformen mit dem Ziel, die Interessen Menschen mit Behinderungen und die Interessen pflegebedürftiger Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • Beratung von Bewohnerinnen, Bewohnern und Leistungsanbietern nach § 17 BbgPBWoG zu den Rechten und Pflichten nach dem brandenburgischen Heimrecht,
  • Bearbeitung Anzeigeverfahren nach §§ 7, 12 BbgPBWoG,
  • Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren,
  • Bearbeitung von Petitionen und Beschwerden,
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Seniorenvertretungen und Verbänden.

Einstellungsvoraussetzungen:

Für die Besetzung der Stelle kommen Bewerber (w/m/d) mit einem abgeschlossenen Fachhochschul- bzw. Universitätsstudium der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaft oder Rechtswissenschaft oder vergleichbare Abschlüsse mit einem Bachelorabschluss in Frage.

Vorausgesetzt werden anwendungsbereite Kenntnisse in der Anwendung der modernen Kommunikations- und Informationstechniken, sowie

  • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Sozialkompetenz,
  • Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft,
  • Organisationskompetenz,
  • Bereitschaft zu Dienstreisetätigkeiten,
  • ein Pkw-Führerschein, Fahrpraxis und die Selbstfahrbereitschaft mit Dienst-Pkw.

Entgeltgruppe:

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe EG 11 TV-L bewertet.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) legt viel Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung besonders berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens bearbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz LASV

Wir freuen uns auf die vollständigen Bewerbungsunterlagen, wenn Sie sich durch das dargestellte Aufgabengebiet angesprochen fühlen. Diese reichen Sie bitte ausschließlich über das Portal „Interamtunter Angabe der Kennziffer KZ: 42.2/2024 bis spätestens 15.08.2024 ein.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden.

Bewerbungsschluss: 15.08.2024

42.2_SB AuW_PM.4499256.pdf (application/pdf 115.5 KB)