Soforthilfen zur Aufrechterhaltung der Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur

- Erschienen am 01.06.2023

Mit dem Brandenburg-Paket hat die Landesregierung ein Entlastungspaket zur Abmilderung von gestiegenen und krisenbedingten Inflations- und Energiekosten geschaffen. In diesem Rahmen werden auch Soforthilfen zur Aufrechterhaltung der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung.

Ziel des Soforthilfeprogramms ist es, durch die Gewährung eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs den Fortbestand von Einrichtungen, Diensten, Beratungsstellen, Projekten, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu sichern.

Der Mehrbelastungsausgleich wird nur für krisenbedingte Mehraufwendungen, die nicht durch vorrangig in Anspruch zu nehmende Unterstützungsleistungen Dritter gedeckt werden können, gewährt. Die Soforthilfen des Landes Brandenburg sind somit nachrangig zu Maßnahmen des Bundes und anderer Dritter.

Allen Antragstellenden steht ein Online-Antrag zur Verfügung. Die Billigkeitsrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Abbinder

Datum
01.06.2023
Rubrik
Allgemeines