Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital

- Erschienen am 01.06.2023

Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

Die Soforthilfe kann insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt werden:

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
  • Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung zuständig. Für das Jahr 2023 stehen 32,5 Millionen Euro für energieeffiziente Investitionen bereit, für das Jahr 2024 insgesamt 30 Millionen Euro.

Abbinder

Datum
01.06.2023
Rubrik
Allgemeines