Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht

- Erschienen am 01.06.2024
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Mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 01.01.2024 wurde eine weitere sogenannte „Schnelle Hilfe“ - Das Fallmanagement als eine eigenständige Leistung etabliert. Ob eine Person Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen kann und falls ja, wie eine Inanspruchnahme möglich ist, wissen viele Menschen nicht. 

Auf der Grundlage des § 30 SGB XIV werden Geschädigte und Berechtigte von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet. 

Aufgaben des Fallmanagements

  • Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung, Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung sowie
  • Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist
  • Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
  • Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten.

Folgende Personen können ein Fallmanagement erhalten:

Nach erfolgter Prüfung im erleichterten Verfahren sollen Geschädigte

  • einer Straftat gegen das Leben
  • einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren 

ein Fallmanagement erhalten (§ 30 Abs. 4 SGB XIV).

Berechtigte Personen bei

  • bedingt in der Person des Betroffenen liegenden Kommunikationsproblemen
  • schwerer psychischer Erkrankung
  • geistiger Beeinträchtigung

können ein Fallmanagement erhalten (§ 30 Abs. 3 SGB XIV). 

Das Fallmanagement arbeitet in drei Teams an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Zuständigkeit unserer Dienststellen richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellenden bzw. der Leistungsberechtigten.

Kontaktmöglichkeiten: 

Cottbus:         D21.22@lasv.brandenburg.de             +49 355 2893 513

Frankfurt:      D23@lasv.brandenburg.de                   +49 335 5582 241

Potsdam:       D24@lasv.brandenburg.de                   +49 331 2761 346

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Datum
01.06.2024