1999 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten sowie ein Exkurs zum Modell 2000 und die Vorbereitungen auf den Millenniumswechsel
- Erschienen amVon der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen - dieses Wort charakterisiert einen Verwaltungsreformprozess, der in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit Ende der achtziger Jahre lief, ausgehend von der kommunalen Ebene, meist ausgelöst durch knappe öffentliche Haushalte.
Wir haben uns im Landesamt und in den Ämtern von Anfang an dieser Entwicklung verpflichtet gefühlt. Der Dienstleistungsgedanke gehörte damals wie heute zum selbstverständlichen Rüstzeug unserer Mitarbeitenden.
- Zusätzlich zu den obligatorischen Aufgaben des Ärztlichen Dienstes nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und dem Sozialen Entschädigungsrecht ist die Aufgabe des Landesarztes nach § 126a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) an den leitenden Arzt des LASV übertragen worden. Im Zusammenhang damit hat sich das Aufgabenspektrum des Ärztlichen Dienstes durch ärztliche Stellungnahmen nach dem BSHG, die für den Bereich des Landessozialamtes als überörtlichen Sozialhilfeträger erstellt werden, erweitert.
- Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung sowie der Verordnung über die Finanzierung der Beratung durch geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 52 Beratungsstellen, davon 24 bei freien und 28 bei öffentlichen Trägern vorläufig anerkannt und Leistungen gewährt.
- Baubeginn neuer Maßregelvollzugseinrichtungen im Land Brandenburg: Am Standort Brandenburg erfolgte der Baubeginn im I. Quartal und am Standort Eberswalde im III. Quartal 1999. Anfang Dezember 1999 konnte in Brandenburg der Grundstein gelegt werden.
- Beginnend ab September 1999 wurde die Förderung der 14 Regionalstellen „Frauen und Arbeitsmarkt" im Land Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln durchgeführt.
- Nach dem Heimgesetz (Anm.: Ehemaliges Bundesgesetz für Heime in Deutschland, die ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufnehmen. Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht vom Bund auf die Länder im September 2006 galt das Heimgesetz übergangsweise fort, solange noch kein landesrechtliches Heimrecht geschaffen worden war. Das entsprechende Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg – BbgPBWoG ist am 09.07.2009 in Kraft getreten.), welches Mindestvoraussetzungen für jeden Heimbetrieb regelt, ist die Heimaufsicht zunächst ein Instrument der Qualitätssicherung auf einem Mindestniveau. Als das Heimgesetz im Jahre 1990 in Brandenburg in Kraft trat, waren sehr viele der bestehenden Alten- und Pflegeheime sowie auch der Behinderteneinrichtungen fernab von den Mindeststandards, die durch die sogenannte Heimmindestbauverordnung (Anm.: Die Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige legte bauliche Mindestanforderungen für Heime im Sinne des Heimgesetzes fest. Diese wurde im Land Brandenburg von der Strukturqualitätsverordnung am 29. Oktober 2010 abgelöst.) gesetzt waren. Bewohnerzimmer waren zu klein und hoffnungslos überbelegt, Drei- und Vierbettzimmer waren in den Einrichtungen keine Seltenheit. In Brandenburg bestand eine im Bundesvergleich überdurchschnittliche Dichte von Heimen für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen. Nicht nur in den Großeinrichtungen hinterließ das Gesundheitswesen der DDR eine beklagenswerte bauliche Struktur. Dass dies inzwischen (1999) anders aussieht, bis auf wenige Ausnahmen alle Heime nunmehr auch über die notwendige Sicherheits- und Mobilitätsinfrastruktur (Lift, Barrierefreiheit, Handläufe usw.) verfügen, Sanitärräume und Gemeinschaftsräume mit ausreichender Ausstattung in dem gesetzlich entsprechenden Standard vorhanden sind, geht auch auf das Wirken der Mitarbeitenden der Heimaufsicht zurück.

Der Paradigmenwechsel der letzten Jahre in allen Bereichen stationärer Betreuung von Menschen ist maßgeblich durch die Heimaufsicht begleitet und forciert worden. Heime waren nicht länger Orte, in denen alte oder behinderte Menschen verwahrt und befürsorgt werden; immer mehr waren Heime von dem Selbstverständnis gekennzeichnet, dass sie als Lebensorte fungieren, die in der Förderung und stützenden Begleitung ihrer Bewohner den Sinn finden. Hierzu gehörte und gehört bis heute ein qualifizierter Mitarbeiterstamm und eine funktionierende Mitwirkung von Heimbewohnern im Heimbetrieb - beides sind Bereiche, die unmittelbar vom Heimgesetz berührt und deren Etablierung heimaufsichtlich forciert worden sind.
- Die Brandenburger Kommission der Leistungsträger und Leistungserbringer hat 1999 beschlossen, für festgelegte Personenkreise der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen das von Frau Dr. Heidrun Metzler von der Forschungsstelle „Lebenswelten behinderter Menschen" an der Universität Tübingen entwickelte Verfahren zur Bildung von Gruppen von Menschen mit vergleichbarem Hilfebedarf in der individuellen Lebensgestaltung (Wohnen) als Kalkulationsgrundlage für die Bildung von Maßnahmepauschalen nach § 93a Abs.2 BSHG anzuwenden.
- Durch das Landesvertriebenen- und Aussiedleramt Peitz wurden 3.753 Spätaussiedler und ihre nichtdeutschen Ehepartner und Abkömmlinge im Land Brandenburg aufgenommen. Die Zahl der aufgenommenen jüdischen Zuwanderer beträgt 884 Personen. Weiterhin wurden 514 Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo vorläufig aufgenommen und verteilt.
- Im LASV und in den Ämtern für Soziales und Versorgung (ÄSV) wurde 1999 eine weitreichende Organisationsänderung - das Konzept „Modell 2000" - umgesetzt. Verflachung der Hierarchien, eine einheitliche Sachbearbeitung und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung unter dem Aspekt der Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe waren die erklärten Hauptziele. Dieser umfassende Veränderungsprozess zielte auf eine stärkere Ausrichtung der Behörde als Dienstleistungsunternehmen ab.
Die fachlich-inhaltlichen Vorarbeiten zur Umsetzung des Prozesses begannen bereits 1998. Durch den damaligen Präsidenten, Herrn Meusinger, wurde am 15.01.1998 eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden des LASV, der Ämter für Soziales und Versorgung (ÄSV) sowie des Bezirkspersonalrates beim LASV und der Örtlichen Personalräte der ÄSV, bestellt. Im Ergebnis der Umsetzung des Modells 2000 wurde im Schwerbehindertenbereich die ganzheitliche Bearbeitung eingeführt. Der Bereich Kriegsopferfürsorge (KOF), bis dahin Bestandteil des Dezernates Hauptfürsorgestelle, ist organisatorisch dem Bereich Soziales Entschädigungsrecht zugeordnet worden.
- Eine große Herausforderung im Jahr 1999 waren die Vorbereitungen auf den Millenniumswechsel und die damit einhergehende Umstellung der Server und der Arbeitsplatzcomputer. Das Kernproblem resultierte aus den fehlenden zwei Ziffern in den Jahreszahlen. In den 60er, 70er und 80er Jahren war Speicherplatz teuer. Um Platz zu sparen, speicherten Programmierer das Jahr in Datumsangaben nur zweistellig (z. B. „95“ statt „1995“). Die große Befürchtung war: Wenn die Uhr am 31.12.99 auf den 01.01.00 umspringt, würden Computer das „00“ nicht als 2000, sondern als 1900 interpretieren. Um mögliche Systemausfälle beim Jahrtausendwechsel zu vermeiden, wurden gezielt zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt. So konnten bspw. zentrale Server und Datenbestände durch Software-Updates aufgerüstet werden. Die frühzeitigen und umfassenden Vorbereitungen führten dazu, dass der Jahreswechsel 1999/2000 ohne technische Probleme im LASV und den ÄSV verlief.
- Parallel dazu wurde die Modernisierung der IT-Infrastruktur vorangetrieben, etwa durch die Planung eines Intranets für interne Kommunikation sowie die zukünftige Bereitstellung von Informationen für Bürger über das Internet.
