Die AuW veröffentlicht 9. Tätigkeitsbericht

- Erschienen am 01.08.2025
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Um die Interessen der Erwachsenen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung in mehr als 1.400 unterstützenden Wohnformen der Pflege und der Eingliederungshilfen im Land Brandenburg zu schützen, überprüft die AuW als Aufsichtsbehörde die Wohnformen, berät die Leistungsanbieter zur Abstellung festgestellter Mängel und setzt deren Abstellung mit ordnungsrechtlichen Mittel durch.

Die AuW ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig über ihre Tätigkeit zu informieren. Der Bericht für die Jahre 2022 und 2023 liegt nun vor. Er basiert auf den Zahlen und Fakten zur Tätigkeit der Aufsicht und gibt einen Überblick über die Prüfergebnisse und die Entwicklung der verschieden ausgerichteten unterstützenden Wohnformen im Land Brandenburg.

Die Tätigkeitsberichte der AuW widmen sich inhaltlich jeweils ausgewählten Hauptthemen. Ein Schwerpunkt des nun vorliegenden Berichtes ist auf die praktische Tätigkeit der Sachbearbeitenden der AuW gelegt, um einen Einblick in den Prüfalltag zu gewähren. Im Rahmen der Überprüfungen richten die Mitarbeitenden der Aufsicht ihren Blick auch auf die verschiedenen Aspekte der gemeinschaftlichen Mitwirkung. Der Bewohnerschaftsrat (BwSR) ist hierbei ein zentrales Element der aktiven Interessenvertretung der Bewohnenden, weshalb sich dieser Tätigkeitsbericht darüber hinaus thematisch auf das wichtige Gremium BwSR und auf die gemeinschaftliche Mitwirkung konzentriert.

Der Berichtszeitraum der Jahre 2022 und 2023 war geprägt von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Der zunehmende Fachkräftemangel wirkte sich nicht nur im Bereich der Pflege, sondern zunehmend auch in der Eingliederungshilfe auf die Strukturen von Einrichtungen aus und forderte individuelle Strategien der Leistungserbringer.

Dementsprechend waren im Berichtszeitraum die Themen „Personalstärkung“ und „Gewaltschutz“ in den Überprüfungen und Beratungen der AuW weiterhin von gleichbleibender Relevanz, um den Bewohnenden den größtmöglichen Schutz sowie eine bedarfsgerechte und qualitative Pflege und Betreuung zu ermöglichen.

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Datum
01.08.2025
Rubrik
Allgemeines