Übernahme der Geschäftsstelle der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ für die Länder Berlin und Brandenburg ab 01.07.2026 am Standort Frankfurt (Oder)
- Erschienen amMit Wirkung vom 01.07.2026 wird die Geschäftsstellentätigkeit der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ für die Länder Berlin und Brandenburg vom Landesamt für Soziales und Versorgung übernommen. Die Aufgabe wird zukünftig von der Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht am Standort in Frankfurt (Oder) wahrgenommen.
Die 1987 vom Land Berlin gegründete Stiftung hat die Aufgabe, Personen zu unterstützen, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 08. Mai 1945 von nationalistischen Willkürmaßnahmen betroffen waren. Mit Stichtag 01. März 1995 ist das Land Brandenburg der Stiftung beigetreten. Ab diesem Zeitpunkt konnten Berechtigte Anträge stellen und Leistungen beziehen. Insbesondere Remigranten, die nach 1933 aus rassischen oder politischen Gründen ins Ausland geflohen waren, kehrten nach der Wiedervereinigung beider deutsche Staaten zurück. Insgesamt erhalten zurzeit 140 Berechtigte laufende Leistungen, davon 85 aus Berlin und 55 aus dem Land Brandenburg.
Auf die Herausforderungen der neuen Aufgabe freuen wir uns und danken der Stiftung für ihr Vertrauen in unsere Arbeit!