Zuständigkeitswechsel der Fachaufsicht über den Maßregelvollzug und die öffentlich-rechtliche Unterbringung
- Erschienen amDie Fachaufsicht über den Maßregelvollzug und die öffentlich-rechtliche Unterbringung im Land Brandenburg lag bislang beim Landesamt für Soziales und Versorgung. Mit Wirkung zum 30.11.2022 ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Fachaufsicht zuständig. Dem vorangegangen ist eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes.
Psychisch kranke Menschen können in seltenen Fällen für sich und andere vorübergehend eine Gefahr darstellen. Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung gegen ihren Willen anlässlich drohender Eigen- oder Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Ist eine Person bereits straffällig geworden und wird für schuldunfähig erklärt, dann erfolgt eine Unterbringung und Behandlung in einer Maßregelvollzugsklinik.