Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung

- Erschienen am 03.01.2024
Pflegestudiumstärkungsgesetz © Drazen | stock.adobe.com

Am 16.12.2023 ist das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) in Kraft getreten. Kern der Neuregelung ist die Umgestaltung des Pflegestudiums zu einem dualen Studium. Ab dem 01.01.2024 erhalten Studierende in der Pflege künftig für die Dauer des gesamten Studiums eine angemessene Vergütung, die über das Umlageverfahren des Pflegefonds finanziert wird. Darüber hinaus werden durch bundesrechtliche Regelungen die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Insgesamt soll die Zahl der qualifizierten Pflegefachkräfte erhöht werden, um den notwendigen Qualifikationsmix für eine zukunftsfähige Pflege in allen Versorgungssektoren voranzubringen.