„Erfolg inklusiv“: Bewerbungsstart für den Brandenburger Arbeitgeber*innen-Preis
- Erschienen amImmer mehr Unternehmen im Land Brandenburg erkennen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sich positiv auf ihr Betriebsklima auswirkt. Inklusion bietet viele Vorteile: Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber bekommen qualifizierte Fachkräfte, loyale Mitarbeitende und stärken ihre Arbeitgeberattraktivität. Besonders vorbildliche Unternehmen mit Sitz in Brandenburg haben jetzt die Chance auf den Arbeitgeber*innenpreis „Erfolg inklusiv“, der bereits zum zweiten Mal gemeinsam vom Sozialministerium und dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) vergeben wird. Ziel der Auszeichnung ist es, die guten Erfahrungen bei der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen für alle sichtbar zu machen. Unternehmen können sich ab sofort und bis spätestens 31. Oktober 2023 um die Auszeichnung bewerben.
Prämiert werden vorbildliche Praxisbeispiele der Beschäftigung oder Ausbildung sowie besondere Initiativen zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderungen. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten neben einer Urkunde eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro und die Berechtigung, das Logo des Preises auf ihrem Briefkopf zu führen sowie damit zu werben. Die Auswahl erfolgt über eine Jury. Die Preisverleihung findet am 16. Februar 2024 im Rahmen der Impuls-Messe in Cottbus statt.
2022 hatten sich 14 Brandenburger Unternehmen um den ersten Arbeitgeber*innen-Preis beworben. Prämiert wurden in der Kategorie „Betriebe und Dienststellen“ der in Schwedt/Oder ansässige Medin-Reha und Gesundheitssport e.V. und in der Kategorie „Inklusionsbetriebe“ die DKB Stiftung Liebenberg gGmbH aus dem Löwenberger Land.
Beide Unternehmen weisen, in ihrer jeweiligen Kategorie, eine besonders hohe Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen auf und bieten ein familiäres und angenehmes Betriebsklima für alle. Maßnahmen zur Förderung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden konsequent und nachhaltig umgesetzt. So gibt es behinderungsgerechte Arbeitsplätze, besondere Arbeitszeitregelungen oder arbeitsplatzbezogene Assistenzen.