Neu und digital: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt einfach online beantragen!
- Erschienen amSie haben Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder eines Beiblatts und möchten dies beantragen? Oder ist Ihr Ausweis verloren gegangen oder beschädigt worden?
Ab dem 01.08.2026 können Sie diese Anliegen im Schwerbehindertenrecht bequem und schnell von zu Hause online erledigen.
Nutzen Sie dafür das digitale Antragsverfahren, um Ihre Anträge rund um die Uhr direkt online einzureichen.
Die Anträge finden Sie neu auf unserem Portal für Online-Anträge. Ein Antragsversand per Post ist nicht mehr erforderlich.
1. Online-Antrag für einen Schwerbehindertenausweis
Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung von 50 oder höher vor. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Für diesen Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihr Geschäftszeichen,
- Ihre persönlichen Angaben (Vor- und Nachname sowie Anschrift) und
- ein aktuelles Lichtbild.
Sobald Ihr Antrag und das Lichtbild eingegangen sind, wird Ihr Schwerbehindertenausweis erstellt und an Sie übersandt.
Bitte beachten Sie: Ein Schwerbehindertenausweis kann nur ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
2. Online-Antrag für ein Beiblatt
Mit einem Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie je nach Merkzeichen bestimmte Vergünstigungen nutzen. Es gibt zwei Arten von Beiblättern:
- Beiblatt mit Wertmarke: zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- Beiblatt ohne Wertmarke: zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch auf ein Beiblatt besteht nur, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis die entsprechenden Merkzeichen eingetragen sind.
Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Merkzeichen für ein Beiblatt finden Sie in unserer Infothek.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihr Geschäftszeichen,
- Ihre persönlichen Angaben (Vor- und Nachname sowie Anschrift),
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid (inkl. Ihrem Geschäftszeichen) für die erforderlichen Angaben
- ggf. aktueller Sozialleistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
- Löschvermerk des Zollamtes auf dem Kfz-Beiblatt, wenn Sie zum Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV wechseln wollen
Bitte beachten Sie, dass bei einem Beiblatt mit Wertmarke gegen Kostenbeteiligung Ihr Beiblatt erst an Sie übersandt werden kann, wenn dieser Betrag bei uns eingegangen ist.
Sie haben noch keinen Bescheid über einen Behinderungsgrad und Merkzeichen? Oder hat sich Ihr Gesundheitszustand verändert? Dann nutzen Sie unseren schon bewährten Online-Antrag auf Feststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung auf unserem Portal für Online-Anträge.
Alle Informationen zur Antragstellung und zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf unserer Internetseite unter: Schwerbehinderung