Berufe der Altenpflege: Zuständigkeitswechsel mit Wirkung zum 01.07.2023

- Erschienen am 04.07.2023

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfes in der Altenpflege werden im Land Brandenburg bedarfsgerecht Fach- und Hilfskräfte für pflegerische Tätigkeiten ausgebildet. Dabei ist die Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung auf die sich verändernden Bedarfslagen und Anforderungen älterer sowie hilfe- und pflegebedürftiger Menschen und ihrer sozialen Netzwerke ausgerichtet.

Als Prüfungsamt erkannte das Landesamt für Soziales und Versorgung unter anderem die Abschlüsse der nicht generalistischen Ausbildungsberufe „Altenpflege“ und „Altenpflegehilfe“ staatlich an und übernahm die Schulaufsicht über die Bildungseinrichtungen der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung. Mit Wirkung zum 01.07.2023 ist dafür ab sofort das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Dem vorangegangen ist eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetz.

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Datum
04.07.2023
Rubrik
Allgemeines