Das Jahr 2007 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten

- Erschienen am 05.08.2026
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  • Die zentrale Aufgabe der Landesregierung, die Konsolidierung des Landeshaushaltes zu sichern, wirkte auch unmittelbar auf unsere Behörde. Zur aufgabenbezogenen Umsetzung der Personalbedarfsplanung hat im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) eine Projektgruppe gearbeitet, an der das LASV beteiligt war. 


Stellentwicklung im lASV Jahr 2007

  • Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR am 29. August 2007 wurde § 17a neu in das Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) eingeführt. Danach konnten ehemalige politische Häftlinge eine laufende besondere Zuwendung in Höhe von 250,00 EUR erhalten, wenn sie eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Für ehemalige politische Häftlinge, die ihren Status durch eine Rehabilitierungs-entscheidung eines deutschen Gerichts nachweisen konnten, sind für die Gewährung der „Besonderen Zuwendung" die Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder) und
    Potsdam zuständig.
  • Die rechnergestützte Vorgangsbearbeitung im Schwerbehindertenrecht blieb auch in 2007  Schwerpunkt im Prozess der Verwaltungsoptimierung. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium wurden umfangreiche Recherchen zu einem zukunftsorientierten IT-Verfahren in anderen Bundesländern durchgeführt.
    Die Entscheidung fiel zugunsten des sich in Hamburg im Einsatz befindlichen IT-Verfahrens mit Namen „Schweb.NET“. Mit dem Ziel einer weiteren Optimierung der Verwaltungsprozesse und der Kosteneinsparung einigten sich die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, dieses IT-Verfahren im Länderverbund einzuführen.
  • Aufgrund der immensen Anstrengungen des Landes Brandenburg zur Schaffung ausreichender Kapazitäten für den Maßregelvollzug konnte erstmalig in der Praxis im Jahr  2007 nicht von einer angespannten Belegungssituation gesprochen werden. Vorhandene Überbelegungen konnten abgebaut werden und die Unterbringung von Patienten in anderen Bundesländern war nicht erforderlich.
    Insgesamt haben die Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen in 2007 nach den Vereinbarungen 304 Plätze, die sich auf den geschlossenen als auch den offenen Bereich erstrecken, vorgehalten. Diese waren am 31. Dezember 2007 mit 222 Patienten gem. § 63 StGB, 56 Patienten gem. § 64 StGB, 18 Patienten gem. § 126a StPO, 1 Patienten gem. § 82 StPO und 1 Patienten gem. BbgPsychKG belegt.
  • Die Heimaufsicht hat sich langfristig auf die mit der Kommunalisierung des Vertragswesens im Bereich der stationären und teilstationären Angebote der Eingliederungshilfe verbundenen und zu erwartenden Veränderungen zum 01.01.2007 eingestellt und zu Beginn des Jahres 2007 den Fachdienst für Heime der Eingliederungshilfe eingerichtet.
    Kolleginnen des LASV hielten innerhalb dieses Dienstes den direkten Kontakt zu den einzelnen Landkreisen und den kreisfreien Städten. Neben dem offiziell vereinbarten Informationsaustausch konnte oft auch ein Telefonat zur schnellen Verständigung und zum Informationsaustausch beitragen. Der direkte Kontakt zu den örtlichen Trägern der Sozialhilfe hat sich positiv bewährt, da die Landkreise und kreisfreien Städte bislang mit dem Aufgabengebiet der Heimaufsicht wenig konfrontiert waren.
    Im Rahmen dessen, hat sich die AG 20 B ab 1. Januar 2007 neu strukturiert und etabliert. Die Serviceeinheit Entgeltwesen beim Landkreis Spree-Neiße war als ständiger Gast vertreten. Die AG 20 B tagte im Mai und im September 2007.
  • Mit dem Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 6. Dezember 2006 (GVBI. 1 S. 166) ist es zum 1. Januar 2007 zu einem Zuständigkeitswechsel für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des SGB XII gekommen. Diese Aufgaben wechselten von den Kommunen in die Zuständigkeit des Landes und wurden vom Landesamt für Soziales und Versorgung wahrgenommen.
    Neben den von den Kommunen zu übernehmenden Hilfefällen nach §§ 67 ff. SGB XII erfolgte zu Jahresbeginn eine unerwartet hohe Anzahl von Neuantragsstellungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Anträge auf Vereinbarungen nach § 75 SGB XII für neue Hilfeangebote im Land Brandenburg gestellt. Am 31. Dezember 2007 bestanden mit 21 Trägern von Einrichtungen und Diensten im Land Brandenburg 28 Vereinbarungen nach § 75 SGB XII, wobei davon zehn Vereinbarungen im Jahr 2007 neu abgeschlossen wurden.
  • Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens der Psychosozialen Dienste/Integrationsfachdienste im Land Brandenburg führte das Integrationsamt eine Fachtagung zum Thema „Entwicklung, Perspektiven und neue Herausforderungen" durch. Vor mehr als 100 Teilnehmenden, darunter viele Partner des IFD, wurde das Leistungsspektrum des IFD vorgestellt sowie anhand von Beispielen und Erfahrungsberichten die Bedeutung der Tätigkeit der Fachkräfte des IFD für die Menschen mit Behinderungen bei der Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigt.
  • Der Wechsel der Zuständigkeit für die Fachaufsicht der Schulen in den nichtakademischen Gesundheitsberufen vom MASGF zum LASV, Landesgesundheitsamt, Dezernat Akademische und Nichtakademische Gesundheitsberufe, erfolgte mit Beginn des Jahres 2006. Damit war der Bereich nunmehr für 61 Schulen, die in 14 Berufen ausbilden, verantwortlich. Zum 31. Dezember 2007 befanden sich dort ca. 4 300 Schüler in Ausbildung.
    In den kommenden Jahren wird es insbesondere aufgrund der nachlassenden finanziellen Förderung von Umschülern durch die Agenturen für Arbeit, der hohen finanziellen Belastung von Familien, die das notwendige Schulgeld für die Ausbildung ihrer Kinder (einige Ausbildungen müssen durch die Auszubildenden selbstfinanziert werden) nicht mehr aufbringen können und sinkenden Zahlen an Schulabgängern zu einem Rückgang der Absolventenzahlen kommen.
  • Die Landesregierung Brandenburg hat im Oktober 2005 das Programm für Familien und Kinderfreundlichkeit „Die Brandenburger Entscheidung — Familien und Kinder haben Vorrang!" beschlossen und das MASGF gebeten, ein entsprechendes Maßnahmepaket vorzulegen. Das Paket umfasste insgesamt 61 Maßnahmen, von denen die Familienferienreisen ein bedeutsames Vorhaben darstellten. Dafür wurde im Haushaltsjahr 2007 eine Fördersumme in Höhe von 335.000 € bereitgestellt und vom LASV bewilligt. Ziel dieser Förderung war es, durch einen Zuschuss des Landes Familien mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu ermöglichen. Erstempfänger der Zuwendungen sind Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Familienverbände im Land Brandenburg. Letztempfänger der Zuwendung sind die Familien.
  • Zum 01.01.2007 trat das Brandenburgische Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Das LASV förderte auf Antrag eines Trägers Beratungsstellen, die eine Schwangerschaftsberatung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) anbieten und staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, wenn und soweit sie für die Sicherstellung eines ausreichenden wohnortnahen und pluralen Beratungsangebotes erforderlich waren. Die Förderung erfolgte in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR.

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Datum
05.08.2026