Das Jahr 2002: Verwaltungsmodernisierung/ “Aufgabenkritik” / Erweiterung Heimgesetz / Pflegeleistungsergänzungsgesetz
- Erschienen amVerwaltungsmodernisierung
Die Verwaltungsmodernisierung war ein zentraler Schwerpunkt des LASV. Ziel war es, die Verwaltung effizienter, bürgerfreundlicher und wirtschaftlicher zu gestalten. Im Mittelpunkt standen die Optimierung von Verwaltungsabläufen, die Einführung moderner Steuerungsinstrumente sowie die stärkere Übertragung von Verantwortung auf die Mitarbeitenden. Dabei sollte die Qualität der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger verbessert werden, ohne den Fokus ausschließlich auf Stellenabbau zu legen. Zu den wichtigsten Projekten gehörten das „Modell 2000“, die Einführung von Qualitätsmanagement sowie die Vorbereitung der Eingliederung der Ämter für Soziales und Versorgung in das Landesamt.
Aufgabenkritik
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung führte das Land Brandenburg eine umfassende Aufgabenkritik durch. Dabei sollten sämtliche Aufgaben der Landesverwaltung daraufhin überprüft werden, ob sie weiterhin notwendig sind und wie sie wirtschaftlicher wahrgenommen werden können. Ziel war es, die Verwaltung auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Das LASV untersuchte hierzu erneut alle Abteilungen und Ämter. Gleichzeitig wurde geprüft, welche Berichte, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und Regelungen tatsächlich erforderlich sind. Nicht notwendige Normen und Standards sollten abgebaut werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse zu vereinfachen.
Erweiterung des Heimgesetzes
Die Heimaufsicht war im Jahr 2002 bereits eine wesentliche Aufgabe des Landessozialamtes. Im Zusammenhang mit den bundesweiten Entwicklungen im Heimrecht wurden die Anforderungen an die Überwachung und Qualitätssicherung von Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt. Ziel war es, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, die Qualität der Betreuung zu sichern und die Aufsicht über stationäre Einrichtungen auszubauen. Die Heimaufsicht nahm dabei eine wichtige Kontroll- und Beratungsfunktion wahr.
Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz führte zu erweiterten Unterstützungs- und Entlastungsangeboten insbesondere für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige. Für das LASV ergaben sich daraus zusätzliche Aufgaben bei der Umsetzung und Begleitung der neuen Leistungsansprüche. Ziel des Gesetzes war es, die häusliche Pflege zu stärken, pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung von Menschen mit demenzbedingten Einschränkungen zu verbessern. Die gesetzlichen Änderungen führten zu einer Ausweitung der Beratungs-, Leistungs- und Aufsichtstätigkeiten im Bereich der Pflege und sozialen Versorgung.
