Online-Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bietet neue Funktionen

- Erschienen am 07.07.2025
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Wenn ein Mensch im alltäglichen Leben durch eine dauerhafte Erkrankung stark beeinträchtigt ist, kann er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Der Online-Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht wurde nun technisch überarbeitet und optisch modernisiert. Die neuen Funktionen bieten die Möglichkeiten, die unterschriebene Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung hochzuladen, die Steuer ID anzugeben sowie die Gesundheitsstörung(en) nutzerfreundlicher zu erfassen. Über den folgenden Link gelangt man direkt zum Online-Antrag: https://schwerbehindertenantrag.brandenburg.de.

Mit dem überarbeiteten Online-Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht wird Antragstellenden eine moderne und intuitive Bedienoberfläche geboten. Ein großes Plus des neuen Online-Antrages bietet die deutlich vereinfachte Erfassung der Gesundheitsstörung(en) und die Verknüpfung mit den zuständigen Fachärztinnen und -ärzten. Zudem können Antragstellende beim neuen Online-Antrag die SteuerID hinterlegen. Damit ist die grundsätzliche Voraussetzung für eine elektronische Datenübertragung an das Finanzamt geschaffen. Die Gesetzesänderung zur automatischen Übermittlung an das Finanzamt tritt mit 01.01.2026 in Kraft.

Die unterschriebene Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung ist für die Antragsbearbeitung und die Kommunikation mit den Fachärztinnen und -ärzten weiterhin Voraussetzung. Mit dem neuen Online-Antrag kann diese ausgedruckt, unterschrieben und nun auch hochgeladen werden. Damit ist der Postversand an das Landesamt für Soziales und Versorgung nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen zur Antragstellung und dem Schwerbehindertenrecht finden sich auf unserer Seite Schwerbehinderung.

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Datum
07.07.2025