Das Jahr 2000 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten

- Erschienen am 08.06.2026
Chronik LASV © KI-generiert | kortix.com

Im Jahr 2000 hat sich der Modernisierungsprozess in der Landesverwaltung weiterentwickelt. Erstmals wurde durch die Landesregierung ein Verfahren zur Aufgabenkritik auf den Weg gebracht, um damit von den pauschalen Kürzungen von Mitteln und Stellen wegzukommen. Damit hat sich für uns bestätigt, dass wir gut daran getan haben, von uns aus über unsere Aufgaben und über unsere Organisation unter einem aufgabenkritischen Ansatz nachzudenken. Es ist der richtige Weg, von der konkreten Arbeitsebene ausgehend Innovationen zu entwickeln.

  • In den zurückliegenden Jahren hat der Einsatz von Informationstechnik bei der Bearbeitung von Anliegen der Bürger sowie bei der allgemeinen Verwaltungsarbeit immer mehr Einzug gehalten. Heute (Anm.: das Jahr 2000) ist ein Stand erreicht, wo ohne Informationstechnik eine ordnungsgemäße Arbeit nicht mehr möglich wäre. Dem ist auch durch Einsatz von entsprechender Technik, die einen hohen Sicherheitsstandard bietet, Rechnung zu tragen. Im Jahr 2000 wurden daher zusätzliche Mittel dazu verwendet, neue Server zu beschaffen, die einerseits durch eine hohe Redundanz die ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleisten sowie andererseits die Daten zuverlässig vor unbefugtem Zugriff schützen.
  • Durch Vereinheitlichung der Netz- und PC-Betriebssysteme sowie der Standardsoftware wurden weitere Voraussetzungen geschaffen, ein zentrales IT-Management einzuführen und so - ohne zusätzlichen Personalbedarf - die gestiegenen Anforderungen an die IT zu bewältigen.
  • Aufgrund der Bewirtschaftungsübertragung öffentlicher Mittel hat das LASV im Haushaltsjahr 2000 insgesamt 1.165,8 Mio. DM aus dem Bundes- und Landeshaushalt bewirtschaftet. Im Landeshaushalt bewirtschaftete das LASV Haushaltsmittel in Höhe von 902,3 Mio. DM. Der größte Anteil der Haushaltsmittel mit rund 465,1 Mio. DM wurde an die Landkreise und kreisfreien Städte für die vom Land übertragenen Aufgaben der Sozialhilfe (insbesondere die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) nach dem AG-BSHG[1] erstattet.
  • Das jährliche Antragsvolumen im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ist auf 47.224 Erst- und Änderungsanträge angestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug knapp 5 Monate je Antrag.
  • Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14.03.2000 wurden die Kriegsopfergrundrenten in den neuen Bundesländern auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Das BVerfG hatte nach dem Gleichheitsgrundsatz entschieden, dass die Absenkung der Beschädigtengrundrenten in den neuen Bundesländern mit Wirkung vom 01.01.1999 verfassungswidrig ist. Das betraf im Land Brandenburg 8.035 Beschädigte. Über die Nachzahlung konnten die Kriegsbeschädigten noch vor der jährlichen Rentenanpassung im Juli 2000 verfügen.
  • Das LASV hat in einer von den Medien viel beachteten Entscheidung auf der Grundlage des 1998 eingeführten § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG) Leistungen entzogen, weil der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hatte. Diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich (Anm.: im Jahr 2000) durch das Sozialgericht bestätigt.
  • Die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter im Land Brandenburg ist unter 6.000 zurückgegangen, beträgt aber weiterhin 2,7 % der Gesamtarbeitslosigkeit. Im Hinblick auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung ab dem 01.10.2000 das Schwerbehindertengesetz durch das „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" novelliert. Damit sollte die Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen nachhaltig verbessert sowie die Rechte der Schwerbehinderten und ihrer Vertretungen gestärkt werden. Das Ziel des Gesetzes bestand darin, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bis Oktober 2002 um mindestens 25 % zu senken. Im Zusammenwirken mit den Trägern der Psychosozialen Fachdienste/Berufsbegleitenden Dienste und den Arbeitsämtern wurden fünf Integrationsfachdienste im Land Brandenburg gebildet.
  • Arbeitgeber haben vor der beabsichtigten Kündigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten die Zustimmung zur Kündigung bei der Hauptfürsorgestelle einzuholen. Im Jahr 2000 wurden in diesem Zusammenhang 1.015 Anträge gestellt. Die Mehrzahl der Kündigungen erfolgte aus betriebsbedingten Gründen, so dass in 69 % der Fälle der Kündigung zugestimmt werden musste. Für 214 Schwerbehinderte gelang es dennoch, den Arbeitsplatz zu erhalten.
  • Im Haushaltsstrukturgesetz 2000 wurde der Auftrag erteilt, vorbehaltlich der Prüfung der zulässigen und geeigneten Rechtsformen die Landeskliniken aus der Landesverwaltung auszugliedern und einer - unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten - sachgerechten Rechtsform zuzuführen. Der Auftrag für die Umsetzung dieser Maßnahmen im Jahr 2005 sollte bis zum 31. Dezember 2002 erarbeitet werden. Hierfür wurde im März 2000 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des MASGF und des LASV gebildet.
  • Im Auftrag des MASGF führte das Landessozialamt in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Einbeziehung der Träger der Einrichtungen eine Erfassung zur Belegung stationärer Wohnstätten für Menschen mit Behinderung durch. Ein entsprechend abgestimmter und sowohl den kommunalen als auch den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zur Kenntnis gegebener Erfassungsbogen bildete die Grundlage. Die Ergebnisse wurden in allen kreisfreien Städten und Landkreisen vorgetragen und mit zunehmendem Interesse zur Kenntnis genommen. Die regionalen Fachgespräche erfolgten mit der Zielstellung:
    • o den regionalen und überregionalen Status quo stationärer Einrichtungen in den Gebietskörperschaften und im Verhältnis zu anderen Regionen darzustellen,
    • o die Bestandsaufnahme abzugleichen und zu vervollkommnen und
    • o Ansatzpunkte für Bedingungen zur Vernetzung von Strukturen (ambulante, teilstationäre und stationäre) in der Behindertenhilfe herauszuarbeiten.

Die Bewertung sollte unter Einbeziehung von weiteren Daten regionale Vergleiche (Ost/West, Stadt/Land) ermöglichen, um mit tendenziellen Aussagen Zukunftsszenarien bei unverändert bleibenden Versorgungsstrukturen zu visualisieren, damit die Kommunen prioritäre Handlungsbedarfe daraus für sich ableiten können.

Per 31.12.1999 lebten im Land Brandenburg insgesamt 8.319 Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Davon waren

  • 62,9 % Bewohner aus der untersuchten Gebietskörperschaft
  • 31,9 % aus anderen Gebietskörperschaften des Landes Brandenburg und
  • 5,2 % aus anderen Bundesländern.

Jahresbericht für das Jahr 2000 des Landesamt für Soziales und Versorgung

@Jahresbericht 2000 des Landesamtes für Soziales und Versorgung, S. 25

[1] Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz

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Datum
08.06.2026