Das Jahr 2010 in Zahlen und Fakten

- Erschienen am 09.09.2026
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Herauslösung Landesgesundheitsamt

Im Ergebnis der Landtagswahl 2009 wurden das bisherige Umwelt- und das Gesundheitsressort zum neuen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) zusammengelegt.

Die Umressortierung des Politikfeldes Gesundheit hatte Auswirkungen auf die Organisationsstruktur des LASV, insbesondere auf das Landesgesundheitsamtes. Von 1993 war das Landesgesundheitsamt als eigenständige Abteilung organisatorisch im LASV verortet. 

Am 15. Juli 2010 gingen die Abteilung Landesgesundheitsamt, die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug sowie einzelne Förderaufgaben des Fachbereichs Gesundheit auf das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) über.

Die fachlichen Zuständigkeiten des ehemaligen Landesgesundheitsamtes – darunter der Infektionsschutz, die Arzneimittel- und Apothekenaufsicht, die Umweltmedizin sowie die landesweite Gesundheitsberichterstattung – blieben bestehen und wurden von der neuen Abteilung G des LUGV am Standort Zossen (OT Wünsdorf) fortgeführt. 

Organisationsänderungen in den Bereichen Informationstechnik und Innerer Dienst

Um den steigenden Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur gerecht zu werden, wurden die IT-Verantwortlichkeiten im Dezernat 14 zentralisiert. Bis dahin wurden IT-Aufgaben dezentral in allen Fachabteilungen wahrgenommen. 

Mit der Organisationsänderung zum 01.03.20210 erfolgte vorerst probeweise die Strukturierung der IT-Aufgaben in spezialisierte Kernbereiche – Technische Administration, Hard- und Softwareservice, Datensicherheit und Nutzerbetreuung. Dies sicherte eine Bündelung der IT-Kompetenzen und eine qualitativ verbesserte Betreuung der IT-Infrastruktur, der IT-Fachverfahren sowie der Nutzer.  

Gleichzeitig wurde im LASV der User-Help-Desk (UHD) für den Aufbau eines IT-Störungsmanagements sowie zu Fragen zu den Standard-Officeanwendungen eingerichtet.

Des Weiteren erfolgte im Jahr 2010 im Dezernat 14 die Zentralisierung der Vergabeangelegenheiten des LASV. 

Die Zentralisierung war notwendig geworden, um den wachsenden Anforderungen an das Vergaberecht, insbesondere bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen gerecht zu werden. 

Die Vergabestelle wurde Servicebereich, um die Fachbereiche bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix, der Kalkulation des Auftragsvolumens und Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen anzuleiten. 

Im Einzelnen beinhaltet dies z. B.:

  • Beratung der Fachbereiche
  • Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren
  • Angebotsbewertung und Vorbereitung der Zuschlagserteilung
  • Dokumentation der Vergabevorgänge
  • Zusammenstellung der Vergabeunterlagen
  • Veröffentlichung der Vergabe auf dem Vergabemarkplatz Brandenburg

Organigramm des Dezernates 14 im Jahr 2010

Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung  

In der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ist verbindlich festlegt, wie körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen medizinisch bewertet werden. Sie enthält die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die eine Art standardisierte Tabelle und Begutachtungsrichtlinie darstellen. Ziel der VersMerdV ist es, eine bundesweit einheitliche und vom aktuellen medizinischen Fortschritt getragene Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen durch Gutachter und Behörden zu garantieren. 

Sie findet Anwendung im Bereich Ärztlicher Dienst im Rahmen der Erstellung gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Anträge nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren als auch nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. 

Am 1. März 2010 trat die erste Änderung der VersMedV  (1. VersMedVÄndV) in Kraft. 

Zu den wichtigsten Änderungen gehörte die Präzisierung der Formulierungen bei Tumorerkrankungen (Darmtumoren) und Konkretisierungen zum Umfang der Teilhabebeeinträchtigung bei Suchterkrankungen. 

Im Ergebnis sorgte dies für mehr Rechtssicherheit bei der Erstellung der gutachterlichen Stellungnahmen.

Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

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Datum
09.09.2026