Nachbarschaftshilfe: Neuer Onlineantrag
- Erschienen amZum 24.12.2025 ist die neue Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung in Kraft getreten. Sie ermöglicht erstmals die Anerkennung von Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und damit ein selbstbestimmtes Leben zu Hause fördern.
Die Registrierung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung und kann derzeit per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Ab dem 18.05.2026 steht zusätzlich ein Onlineantrag zur Verfügung, der eine nutzerfreundliche und barrierearme Antragstellung ermöglicht, die Unterlagenübermittlung vereinfacht und eine sichere digitale Kommunikation unterstützt.
Nach der erforderlichen Schulung und der anschließenden Registrierung können die Aufwandsentschädigungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Weitere Informationen stellt die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier unter www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de bereit.