Das neue Soziale Entschädigungsrecht ab 01. Januar 2024

- Erschienen am 15.01.2024
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Das Soziale Entschädigungsrecht wurde neu geordnet, modernisiert und in einer einheitlichen Rechtsgrundlage, dem Sozialgesetzbuch XIV, geregelt. Bislang fand man die Ansprüche in verschiedenen, teilweise sehr veralteten Gesetzen.

Das Soziale Entschädigungsrecht richtet sich nun an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten, einschließlich der Opfer von Terrortaten, aus. Sie sollen schneller und zielgerichteter als bisher Leistungen erhalten. Unabhängig vom Antragsverfahren ist beispielsweise die Soforthilfe in einer Traumaambulanz möglich. Das Fallmanagement wurde eingeführt, um die Antragsteller aktivierend und koordinierend durch das Antrags- und Leistungsverfahren zu begleiten. Erstmals haben Opfer von psychischer Gewalt und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Mit der Reform sind darüber hinaus die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht worden. Dadurch hat sich insgesamt die Lebenssituation von Menschen, die unverschuldet einen Gesundheitsschaden erlitten haben sowie für ihre Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden deutlich verbessert. Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich.