Das Jahr 2004: Eingliederung der Ämter für Soziales und Versorgung in das LASV
- Erschienen amEingliederung der Ämter
Zum 1. Juni 2004 wurden auf Grundlage des Haushaltsstrukturgesetzes sowie der Änderung des Landesorganisationsgesetzes vom 24.05.2004 die drei Ämter für Soziales und Versorgung in das LASV eingegliedert. Hierfür wurde die Behördenstruktur grundlegend angepasst. Die bisherigen Ämter wurden als Abteilungen 7 bis 9 in das LASV integriert und organisatorisch den bereits bestehenden Abteilungen gleichgestellt. Die Dienst- und Fachaufsicht wurde durch eine Organisationsanweisung des Präsidenten geregelt.
Verwaltungsmodernisierung und Zentralisierung
Die Eingliederung war eng mit der Verwaltungsmodernisierung verbunden. Hintergrund waren insbesondere die jährlichen Vorgaben zum Personalabbau, die Auswirkungen des Sozialtarifvertrages sowie steigende Fallzahlen im Schwerbehindertenrecht.
Zur Umsetzung wurden zahlreiche Verwaltungsaufgaben zentralisiert. Dazu gehörten die zentrale Personalverwaltung für alle Abteilungen, eine neue Haushaltsstruktur, die Zentralisierung der Beschaffung, sowie die organisatorische Gleichstellung der neuen Abteilung 7 mit den übrigen Abteilungen des LASV.
Des Weiteren wurden weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Versorgungsverwaltung eingeleitet. Dazu zählte die Etablierung einer Projektgruppe Qualitätsmanagement, mit folgenden Kernaufgaben:
- Verbesserung der Kundenorientierung,
- Sicherung der Bürgernähe
- Kompensation des reduzierten Personalbestandes
Umzug der Abteilungen 1 bis 3
Im Oktober 2004 zog ein Großteil der Abteilungen des LASV (Präsidialbüro, Verwaltung / Zentrale Steuerung, Landesversorgungsamt / Integrationsamt, Landesamt für psychiatrische Versorgung) in das Behördenzentrum in die Lipezker Straße 45 in Cottbus um. Da dort zunächst nicht ausreichend Platz für alle Organisationseinheiten vorhanden war, verblieb die Abteilung 5 (Landessozialamt / Heimaufsicht / Überörtliche Betreuungsbehörde) vorübergehend in der Landesliegenschaft Weinbergstraße 10.