Verkündung der Brandenburgischen Krankenhaustransformationsfonds-Zuständigkeitsverordnung erfolgt
- Erschienen amAm 17. Dezember wurde die Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds im Land Brandenburg veröffentlicht.
Die Verordnung regelt die behördlichen Zuständigkeiten für die Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds im Land Brandenburg.
Zuständige Behörde für die Durchführung der einschlägigen Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung ist grundsätzlich das Landesamt für Soziales und Versorgung.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wurde durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herr Dr. Dietmar Woidke, und der Ministerin für Gesundheit und Soziales, Britta Müller, unterzeichnet.