Frauenschutzeinrichtungen in Brandenburg erhalten zusätzlich knapp eine Million Euro mehr

- Erschienen am 21.06.2023

Das Land Brandenburg stockt die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich auf. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 steht jährlich knapp eine Million Euro zusätzlich für die Förderung von Frauenhäusern im Land zur Verfügung. Damit steigt die Gesamtfördersumme pro Jahr von zwei auf knapp drei Millionen Euro. Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Land-kreise und kreisfreien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Die neue Richtlinie ermöglicht die Förderung von anteiligen Personal- und Sachausgaben von qualifizierten Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das sind Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen oder ambulante Beratungsangebote. Empfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Geld dann an die Träger der Frauenschutzeinrichtungen weitergeben. Um die Förderung zu erhalten soll ein kommunaler Eigenanteil von 40 Prozent geleistet werden.

Der Höchstbetrag der jährlichen Gesamtförderung des Landes beträgt nunmehr exakt 2.994.800 Euro.

Neu ist:
Je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt kann ein jährlicher pauschaler Sockelbetrag von 78.000 Euro für die allgemeine Grundlast der Vorhaltestruktur und weitere 55.000 Euro für zusätzliche personelle Ausstattungsbedarfe gewährt werden.

Verzichten die Frauenschutzeinrichtungen auf die Erhebung von Nutzungsentgelten, so wird pro Land-kreis/kreisfreier Stadt ein pauschaler Grundbetrag von 17.000 Euro gewährt. Pro vorgehaltenem Familien-zimmer kann ein pauschaler Betrag in Höhe von 2.400 € in Anspruch genommen werden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung der Frauenhäuser allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Änderungsantrage für das Jahr 2023 können ab sofort beim LASV gestellt werden.  

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Datum
21.06.2023
Rubrik
Allgemeines