Das Jahr 2005 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten
- Erschienen amDie Verwaltungsmodernisierung dauert an
Im Jahr 2005 wurde der weitere Modernisierungsprozess der Sozialverwaltung gestaltet. Dabei konnten folgende Ergebnisse erreicht werden:
- Der Eingliederungsprozess der Ämter des Landesamtes wurde abgeschlossen.
- Die Umstrukturierungsprozesse im Landesamt für psychiatrische Versorgung sowie im Landesvertriebenen- und Aussiedleramt waren im vollen Gange. Neben der Neustrukturierung verbleibender Aufgaben ist es gelungen, alle vom Aufgabenwegfall betroffenen Mitarbeitenden so innerhalb unserer Behörde zu integrieren, dass diese sich mit ihrer neuen Arbeitsaufgabe identifizieren.
- Die begonnene Einführung des Qualitätsmanagements im Schwerbehindertenrecht war ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in der Versorgungsverwaltung.
Einführung der programmgestützten Antragsbearbeitung im Sozialen Entschädigungsrecht
In den Jahren 2004 und 2005 wurde das IT-Verfahren PROSID in den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam des Landesamtes für Soziales und Versorgung eingeführt. Neue Funktionen ermöglichten die programmunterstützte Bearbeitung der Anträge nach dem Sozialen Entschädigungsrechts sowie die Datenerfassung zur Zahlbarmachung der Rentenleistungen. Durch eine intelligente Menüführung wurden wesentliche Bearbeitungsschritte automatisiert, wodurch eine einheitliche Fallbearbeitung sichergestellt und gleichzeitig eine schnellere Auskunftserteilung ohne Akteneinsicht ermöglicht wurde. PROSID ersetzte die zuvor weitgehend manuelle Sachverhaltsbearbeitung. Im Ergebnis konnten Arbeitsabläufe beschleunigt und die Verwaltung effizienter gestaltet werden.
Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe
Insgesamt wurden in 2005 durch eine Mitarbeiterin des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Entgeltwesens 22 Qualitätsprüfungen durchgeführt:
- Wohnstätte für geistig behinderte Menschen: 9 Prüfungen
- Wohnstätte für chronisch psychisch kranke Menschen: 4 Prüfungen
- Wohnstätte für chronisch mehrfach-abhängigkeitskranke Menschen: 2 Prüfungen
- Wohnstätte für Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen: 3 Prüfungen
- stationär betreute Wohngemeinschaft: 1 Prüfung
- Langzeittherapieeinrichtung: 1 Prüfung
- Werkstatt für behinderte Menschen: 1 Prüfung
- Tagesstätte: 1 Prüfung
Im Ergebnis der durchgeführten Qualitätsprüfungen wurden in 12 Einrichtungen Qualitätsmängel mit unterschiedlichen Auswirkungen festgestellt. Hierzu zählen insbesondere:
- Defizite bei der Umsetzung fachlich-inhaltlicher Betreuungsschwerpunkte
- Defizite bei der kontinuierlichen Führung der Betreuungsdokumentationen
- Nichtbesetzung von Personalstellen, welche durch den Leistungsträger jedoch entsprechend der abgeschlossenen Vereinbarungen finanziert werden.
Festgestellte Mängel wurden den Trägern der Einrichtungen unter Fristsetzung mit der Aufforderung mitgeteilt, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu benennen und die entsprechenden Nachweise gegenüber dem Leistungsträger zu erbringen. Zu weiteren Maßnahmen zählten auch entsprechende Kürzungen der Entgelte.
Inkrafttreten des SGB XII und Änderung der Kostenerstattungssystematik
Mit dem Außerkrafttreten des Bundesozialhilfegesetzes und dem Einordnen des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zum 1. Januar 2005 änderten sich die rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe. Damit änderten sich 2005 auch die Bezugsvorschriften für das Brandenburger Ausführungsgesetz. Als wesentliche materielle Änderung hieraus erfolgte eine Abkehr von der im Jahr 2004 praktizierten pauschalierten Kostenerstattung auf eine Kostenerstattung nach den maßgebenden Aufwendungen der einzelnen örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Das im Laufe des Jahres 2004 eingeführte Verfahren zur pauschalierten Kostenerstattung wurde zurückgestellt, weil dieses Verfahren hinsichtlich Umsetzbarkeit und Akzeptanz bei den örtlichen Trägern die in sich gesetzten Erwartungen nicht im erwünschten Umfang erfüllen konnte. Die mit der Konzipierung der Kostenpauschalen beauftragte wissenschaftliche Begleitung kam daher auch zu dem Schluss, dass die Einführung von Kostenpauschalen in Brandenburg, trotz positiver Intention und positiven Ansatzes, zumindest zu diesem Zeitpunkt, insbesondere aufgrund sehr unterschiedlicher Ausgangsbasen bei den einzelnen örtlichen Trägern der Sozialhilfe (Kosten-, Hilfestrukturen, Fallzahlenentwicklung), nicht zu den erhofften Ergebnissen führen konnte.
Überwachungstätigkeit der Heimaufsicht auf hohem Niveau
Im Land Brandenburg sind zum Ende des Jahres insgesamt 655 Einrichtungen betrieben worden, die in der Durchführung des Heimgesetzes der Aufsichtsführung durch das LASV unterliegen. Hierzu zählten neben den 276 Pflegeheimen auch 334 Wohnstätten für volljährige, behinderte Menschen. Darüber hinaus fielen 11 Kurzzeitpflegeheime, 38 solitär betriebene Tagespflegestätten und 6 Hospize in den Anwendungsbereich des Heimgesetzes und damit in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht. Im Laufe des Jahres 2005 sind alle diese Einrichtungen durch eine Heimbegehung im Rahmen einer Überwachung oder im Wege einer Qualitätsprüfung durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe kontrolliert worden.
Die Zahl der wegen festgestellter Mängel veranlassten Anordnungen der Heimaufsicht ist im Vergleich zu 2004 zurückgegangen. Es mussten erheblich seltener Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Zahl der bei der Heimaufsicht eingegangenen Beschwerden stagnierte gegenüber den Vorjahren weitgehend. Betreuer und Angehörige von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern haben sich hauptsächlich aufgrund von Heimentgelten und Vertragsklauseln an die Heimaufsicht gewandt. Nur in Ausnahmefällen gab es Hinweise auf Pflegemängel.
Die Heimaufsicht des LASV hat 2005 erstmals einen Bericht zur Lage in den Heimen und zur eigenen Tätigkeit erstellt und veröffentlicht.
Integrationsvorhaben für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte
Bis Ende 2005 wurden 50 zugewanderte Ärztinnen und Ärzte – darunter Spätaussiedler, deren Ehegatten sowie jüdische Zuwanderer – erfolgreich in ein Integrationsprojekt des Landesvertriebenen- und Aussiedleramtes in Brandenburg eingebunden. Das im September 2004 gestartete Vorhaben zielte darauf ab, die Betroffenen durch eine koordinierte sprachliche und medizinische Anpassungsfortbildung schneller in die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu integrieren.
Schließung der Landesaufnahmeeinrichtung
Im November 2005 wurde durch unser zuständiges Ministerium entschieden, die Landesaufnahmestelle des Landes Brandenburg zum 31.12.2005 zu schließen. Neben der Vorbereitung zur Umsetzung von Beschäftigten stand vor der Leitung und den Mitarbeitenden der Abteilung die Aufgabe, im Zusammenwirken mit den Verantwortlichen der Landkreise/kreisfreien Städten in sehr kurzer Zeit die technischen sowie organisatorischen Vorrausetzungen für eine direkte Zuweisung zu schaffen.