Förderung von Weihnachtsaktionen mit geflüchteten Menschen
- Erschienen amGemeinsames Singen von Weihnachtsliedern, Geschenkbastelnachmittage, gemütliche Kaffeerunden mit Lebkuchen oder weihnachtliches Backen. Ab sofort können Ehrenamtliche und Geflüchtete für Aktionen wie diese einen Antrag auf finanzielle Förderung von bis zu 600 Euro stellen. Unterstützt werden kreative Ideen für ein besinnliches Miteinander von einheimischen und geflüchteten Menschen.
Wichtig für die Antragstellung ist, dass ein Großteil der Beteiligten ehrenamtlich engagiert ist und alle Ausgaben förderfähig sind. Dazu zählen unter anderem auch Eintrittskarten, Fahrtkosten für Ausflüge, zum Beispiel zu Adventskonzerten und Basaren, Honorare* für externe Sprachmittlerinnen und -mittler, technische Unterstützung für digitale Formate. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Geschenke, Verpflegung, Aufwandsentschädigungen und freiwillige Versicherungen.
Anträge können bis zum 25. November 2024 beim LASV gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie über dem Menü-Punkt "Zuwendungen | Förderungen" unter "Informationen und Formulare".
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gilt gleichzeitig als Auszahlungsantrag. Der Zuschuss wird vom LASV nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und Bewilligung direkt auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.
* Honorare können nur bewilligt werden, wenn der Betrag pro Stunde angegeben ist. Liegt dieser Betrag höher als 30 Euro, wird ein Qualifikationsnachweis benötigt.