LASV lädt Verbände von Menschen mit Behinderungen zum Austausch ein
- Erschienen amAuf Einladung des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) kommen heute die Brandenburger Verbände der Menschen mit Behinderungen und die Sozialverbände zu ihrem jährlichen Treffen im Kleistforum Frankfurt (Oder) zusammen. Im Zentrum steht u. a. der Austausch über aktuelle Themen wie die Umsetzung des Förderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt - PiA 2.0“, die Antragsbearbeitung nach dem Schwerbehindertenrecht und die Barrierefreiheit von Internetauftritten der öffentlichen Stellen.
„Nichts über uns - ohne uns" im Sinne dieses Mottos des Bundesteilhabegesetzes, dem Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stellt sich das LASV in der jährlich stattfindenden Verbändeberatung aktiv dieser Aufgabe und kommt in den Austausch mit den Verbänden und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg. Anhand gesetzter Themenschwerpunkte werden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Behinderten- und Sozialverbände nach Lösungsansätzen gesucht. Die im Rahmen dessen eingebrachten Impulse und Hinweise unterstützen zudem die Arbeit der Behörde.
Das Förderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“, kurz „PiA 2.0“, startete am 1. Juli 2024. Ziel ist es wie beim Vorgängerprogramm „PiA“, neue betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg zu schaffen sowie bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu stabilisieren. Im neuen Förderprogramm des Integrationsamtes beim LASV wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, zudem werden Inklusionsbetriebe bei der Förderung besonders berücksichtigt. „PiA 2.0“ läuft bis zum 31. Dezember 2027, für die Umsetzung stehen insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Land Brandenburg leben rund 500.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter sind 268.260 schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr zuerkannt wurde.