Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0: Förderung von Modellprojekten bis 30.06.2025 möglich

- Erschienen am 24.03.2025
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Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Million Euro zur Durchführung von Modellprojekten zur Verfügung. Die Projektförderung zur Durchführung von Modellvorhaben dient unter anderem dem Ziel, dass bestehende Hindernisse bei der Einrichtung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze beseitigt werden.

Die Förderung von Modellprojekten ist, neben der Förderung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Menschen mit Schwerbehinderung, ein Bestandteil des Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“ (kurz: PiA 2.0). Das geplante Projekt soll konkret der Beseitigung von vorhandenen Hemmnissen dienen, die bei der Einrichtung neuer Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bestehen. Hierzu werden durch freie Träger in Kooperation mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entsprechende nachhaltige Lösungsansätze entwickelt.

Antragstellende auf eine Projektförderung können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg sein. Die Umsetzung des Projekts muss im Land Brandenburg erfolgen, ist zeitlich auf maximal 3 Jahre zu begrenzen und darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht erneut gefördert werden.

Anträge können beim Integrationsamt bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Über die Zuschlagserteilung entscheidet anschließend der Projektbeirat. Eine Gesamtförderung je Projekt kann bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erfolgen.

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Datum
24.03.2025