1998 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten

- Erschienen am 27.05.2026
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Die Landesverwaltung in Brandenburg befand sich im Jahr 1998 in einer Prüfphase im Hinblick auf die Effizienz ihrer Organisationsstrukturen. Hinzu kamen der weitere Ausbau und Einsatz moderner Technologien. Für das LASV einschließlich der Ämter bedeutete dies, dass bei der Übernahme neuer Aufgaben, bei gleichzeitiger Vorgabe von Einsparstellen, eine kritische Betrachtung der Aufgabenverteilung im Geschäftsbereich erforderlich wurde.

    • 1998 wurden das LASV und die jeweiligen Ämter an das Landesverwaltungsnetz (LVN) des Landes Brandenburg angeschlossen. Das LVN ist die zentrale, hochverfügbare und datenschutzkonforme Kommunikations- und IT-Infrastruktur für alle öffentlichen Verwaltungen in Brandenburg. Im Jahr 1998 waren das LASV und die Ämter jedoch noch nicht über E-Mail erreichbar.
    • Mit Beschluss der Landesregierung, in der Waldstadt Wünsdorf bis zu 1.000 Landesbedienstete anzusiedeln, wurde u. a. entschieden, eine Fachabteilung des LASV - das Landesgesundheitsamt (LGA) -, welches bislang am Standort Potsdam untergebracht war, nach Wünsdorf zu verlagern. Mit dem Umzug der 76 Beschäftigten Anfang Juni 1998 haben sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert.

  • Ab 01.01.1998 sind auf Grund des Erstattungsänderungsgesetzes die bisherigen Einzelerstattungsverfahren von Kosten, die den Krankenkassen erwachsen waren, nunmehr durch eine Pauschale abgelöst worden. Um die Einheitlichkeit der Pauschalabführung an den AOK-Bundesverband zu gewährleisten, ist für alle Bundesländer eine Koordinierungsstelle im LASV Brandenburg eingerichtet worden. Hier wurde 1998 erstmals die quartalsweise Pauschalabführung überwacht und koordiniert.
  • Im Jahr 1998 wurden ca. 43.000 Verfahren auf Feststellung des Grades der Behinderung eingeleitet. In den ÄSV Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam konnten jeweils mehr Anträge bearbeitet werden als eingegangen sind, so dass der Bestand unerledigter Anträge abgebaut werden konnte.
  • Den größten Anteil der Ausgaben des LASV mit rund 425 Mio. DM wurde an die Landkreise und kreisfreien Städte für die vom Land übertragenen Aufgaben der Sozialhilfe (insbesondere die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) nach dem AG-BSHG erstattet.
  • Im Vorgriff auf die Änderungen der §§ 93ff. BSHG zum 01.01.1999 wurde in Brandenburg ab April 1998 in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Privaten Anbieter, der Kommunalen Spitzenverbände sowie des LASV als überörtlichen Träger der Sozialhilfe intensiv beraten und gestritten. Letztlich hat die partnerschaftlich orientierte Kommunikation den Erfolg gebracht. Der Rahmenvertrag konnte zum 10.12.1998 zum Abschluss gebracht werden. Allerdings sind einzelne Punkte (die Bildung von Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen) offengeblieben.
  • Trotz einschneidender Kürzungen im Sozialhaushalt konnte mit annähernd 3 Mio DM die engagierte Arbeit von 3.709 im Rahmen des Programms „55 Aufwärts" ehrenamtlich tätigen Bürgern gefördert und unterstützt werden. Hier fanden vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger, die durch Umstrukturierung und Privatisierung der Wirtschaft frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten, eine Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ehrenamtes für das Gemeinwesen und die Stärkung der Sozialstruktur im Land Brandenburg einzubringen. Bei dieser insgesamt positiven Förderbilanz in zentralen Feldern der Gesundheits- und Sozialpolitik darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass im Bereich der offenen Hilfen auch schmerzliche Einbrüche hinzunehmen waren, weil Haushaltsmittel von Jahr zu Jahr gekürzt wurden.
  • Die komplizierten Bedingungen des Arbeitsmarktes für behinderte Menschen erforderten eine konsequente und unbürokratische Anwendung des Schwerbehindertengesetzes, insbesondere die Wahrnehmung des besonderen Kündigungsschutzes in Verbindung mit der begleitenden Hilfe durch die Hauptfürsorgestelle. Die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter entsprach Ende des Jahres 1998 mit 5.380 Betroffenen annähernd konstant dem Vorjahresstand. Während die Gesamtarbeitslosigkeit jedoch im Laufe des Jahres sank, stieg der prozentuale Anteil der arbeitssuchenden Schwerbehinderten bei den Arbeitsämtern stetig an. Im Verlauf des Jahres wurden von Arbeitgebern 1.162 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung an die Hauptfürsorgestelle gestellt. Bearbeitet wurden einschließlich der Überhänge aus dem Vorjahr 1.176 Anträge. 811 Kündigungsanträgen wurde zugestimmt. Bei mehr als 60 % waren betriebsbedingte Gründe für die Antragstellung ausschlaggebend. Alle Möglichkeiten des Schwerbehindertengesetzes und der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung nutzend, gelang es in 25 % der Fälle, den Arbeitsplatz der schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

LASV-Cloud-1998

Abkürzungen:
ÄSV: Ämter für Soziales und Versorgung
AG-BSHG: Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes

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Datum
27.05.2026