Hebammenförderung: zur Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes im Land Brandenburg
- Erschienen amMit der Hebammenförderrichtlinie zur Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung im Land Brandenburg sollen mehr Hebammen gewonnen und die Attraktivität dieses Berufs erhöht werden.
Hebammen sollen in Ihrer Berufsausübung unterstützt werden. Gleichzeitig soll die Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend gefördert und so ein flächendeckendes Angebot der Geburtshilfe erreicht werden. Rückwirkend zum 01.01.2025 hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales eine überarbeitete Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen Anträge auf Förderung zum Beispiel für die Gründung einer eigenen Praxis, den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder für Fortbildungen beantragen. In den Jahren 2025 und 2026 stehen jeweils 250.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderanträge können in Brandenburg tätige Hebammen für drei Förderinstrumente beim Dezernat 53 des Landesamtes für Soziales und Versorgung stellen:
Externatsförderung
Angehende Hebammen absolvieren das Externat. Dieses bezieht sich auf den praktischen Teil der Ausbildung und findet in der außerklinischen Geburtshilfe z.B. bei freiberuflichen Hebammen statt. Während des Externats werden die angehenden Hebammen durch vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ermächtigte Hebammen begleitet. Die begleitende Hebamme kann eine Förderung von 20 Euro pro Tag, insgesamt maximal 1.200 Euro beantragt werden.
Praxisgründungsförderung/Wiedereinstieg in die Geburtshilfe
Diese Förderung können Hebammen beantragen für die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit, für die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis oder eines Geburtshauses oder für den Wiedereinstieg in die klinische Geburtshilfe. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Maximalförderung ist je nach Art der Gründung unterschiedlich und beträgt höchsten 5.000,00 €, 7.500,00 €, 10.000,00 € oder 20.000,00 €.
Fortbildungsförderung
Hebammen sind verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden. Für diese Fortbildungen können auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag bezuschusst werden. Fortbildungen, die dem Wiedereinstieg in die Geburtshilfe und der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe dienen, werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten für die Fortbildung inklusive Reise- und Übernachtungskosten gefördert.
Im vergangenen Jahr wurden 10 Externate, 20 Praxisgründungen und 19 Fortbildungen gefördert.