500.000 Euro Soforthilfe für Tafeln

- Erschienen am 30.03.2023

Die Tafeln im Land Brandenburg werden mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ unterstützt. So können in diesem Jahr insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden. Gegenstand der Soforthilfe ist ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich für krisenbedingte Mehraufwendungen der Tafeln. Die „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ ist heute in Kraft getreten. 

Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Sie erhalten in diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.

Tafeln sind gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittelvernichtung und -verschwendung verhindern und bedürftige Menschen zusätzlich entlasten. Die Tafeln erhalten zwar keine direkten Zuschüsse des Landes, das Land unterstützt jedoch die Tafelarbeit insbesondere durch die finanzielle Förderung bei der Beschaffung von Kühlfahrzeugen aus Lottomitteln.

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Datum
30.03.2023
Rubrik
Allgemeines