Höhere Leistungen für Verfolgte des DDR-Regimes

- Erschienen am 30.06.2025
© Adobe Stock I Robert Kneschke

Aufgrund von Neuregelungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz kann das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ab dem 1. Juli 2025 eine bessere Unterstützung an politisch Verfolgte des SED-Regimes leisten.

Ab diesem Zeitpunkt beträgt die monatliche besondere Zuwendung für Opfer von SED-Unrecht 400 € statt bisher 330 €. Zukünftig wird die Höhe der sogenannten „Opferrente“ an die Entwicklung der gesetzlichen Rente gekoppelt. Außerdem wurde die Bedürftigkeitsprüfung abgeschafft. Die finanzielle Anerkennung für das erlittene Unrecht können nun auch diejenigen Betroffenen beanspruchen, die bislang allein wegen ihres Einkommens keine Zahlung erhielten. Bei einem Erstantrag ist der Leistungsbeginn vom Eingang des Antrags abhängig, der auch formlos gestellt werden kann. 

Wer bisher schon eine Opferrente erhält, muss keinen Antrag stellen; die Umstellung der laufenden Zahlung ab Juli 2025 nimmt das LASV Brandenburg von Amts wegen vor. Darüber hinaus erfolgt eine schriftliche Information an alle Zahlungsempfängerinnen und -empfänger.

Für Rückfragen zur Opferrente stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0335/5582-0 gern zur Verfügung.

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Datum
30.06.2025
Rubrik
Allgemeines