Das Jahr 2006 in ausgewählten Zahlen, Daten und Fakten
- Erschienen amPräsidentenwechsel
Das Jahr 2006 war von tiefgreifenden organisatorischen Veränderungen geprägt, die mit einem Präsidentenwechsel eingeleitet wurden. Zum Jahresende 2005 wurde Herr Prof. Paul Meusinger durch Brandenburgs Sozialministerin Frau Dagmar Ziegler verabschiedet. Neu berufener Präsident wurde Herr Jürgen Müller. Dieser Wechsel markierte den Beginn einer umfassenden Neustrukturierung des LASV. Ziel war es, Fachaufgaben infolge von Aufgabenwegfall neu zu bündeln, Organisationsstrukturen zu verschlanken und die Behörde auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten.

Strukturänderungen
Die Überführung der Psychiatrischen Landeskliniken in private Trägerschaft führte zum Wegfall der Aufgaben des LASV als Klinikträger. Im Zusammenhang damit sind die Aufgaben der Fachaufsicht über den Maßregelvollzug/öffentlich-rechtliche Unterbringung und die Heimaufsicht sowie die Aufgaben der Sozialhilfe innerhalb einer Fachabteilung gebündelt worden. Die bisherigen Abteilungen Landesamt für psychiatrische Versorgung und Landessozialamt wurden somit zusammengelegt und in die neue Abteilung 3 — Aufsicht Soziales und Forensische Psychiatrie — überführt.
Vorbereitende Tätigkeiten zur Einführung von SAP
Unter Federführung des Ministeriums für Finanzen und der SAP Consulting soll bis zum Jahr 2008 das bisherige Haushaltsverfahren in der Landesverwaltung Brandenburg vollständig ersetzt werden. Für den Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales und Versorgung bedeutete dies die Einführung eines neuen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Im August 2006 wurde eine Projektgruppe durch den Präsidenten berufen, deren Aufgabe darin bestand, alle notwendigen vorbereitenden Tätigkeiten umzusetzen.
Privatisierung der Landeskliniken
Die Privatisierung der vier brandenburgischen Landeskliniken war eines der prägendsten Ereignisse des Jahres 2006. Nachdem das Kabinett im Januar 2006 dem Verkauf zugestimmt hatte, wurde zunächst die Landesklinik Eberswalde an die GLG mbH veräußert. Im Oktober 2006 folgte die Übertragung der Landeskliniken Brandenburg/Havel, Lübben und Teupitz an die Asklepios Klinikverwaltungsgesellschaft. In den Verhandlungen konnten vier wesentliche Ergebnisse erzielt werden: Sicherung der Arbeitsplätze in den Kliniken, Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten, Investitionsverpflichtungen sowie ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Mit dem Trägerwechsel schieden rund 2.300 Beschäftigte aus der Landesverwaltung aus.
Die neuen Träger haben an den Standorten Brandenburg/Havel, Eberswalde und Teupitz im Auftrag des Landes auch die Unterbringung und Therapie psychisch kranker Straftäter (Maßregelvollzug) übernommen. Die Aufsicht über diese hoheitliche Aufgabe ist mit § 38b Psych KG dem LASV übertragen worden.
Aufgabenwegfall beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Das Jahr 2006 war wesentlich geprägt durch die anstehenden Veränderungen im Zusammenhang mit dem Erlass des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes.
Der im Jahre 2003 eingerichtete Sozialpädagogisch-Medizinische Dienst (SPMD) hat die gebotene Notwendigkeit einer gleichmäßigen Handhabung einer bedarfsorientierten Leistungserbringung eingeleitet und mit großem Erfolg umgesetzt. Hat sich zu Beginn der Aufgabenwahrnehmung der SPMD vornehmlich den Begutachtungen gewidmet, so hat sich seit 2005 der Aufgabenschwerpunkt auf die Beteiligung an Fallkonferenzen und damit die Steuerung hin zu einer zielgerichteten Hilfeplanung durch die örtlichen Sozialhilfeträger verlagert.
Die intensive Zusammenarbeit mit den Sozialämtern kam auch der einheitlichen Rechtsanwendung in Fragen der Anwendung des Gesamtplanes und der Ermittlung des Hilfebedarfes zugute. Durch die Mitwirkung des SPMD konnten im Einzelfall immer wieder schwierige Fragen der Abgrenzung der Eingliederungshilfe von Leistungen anderer Träger, etwa der Jugendhilfe oder der Krankenversicherung, zufriedenstellend gelöst werden.
Hinsichtlich der nach Bundesgesetz vorgeschriebenen notwendigen Differenzierungen von Maßnahmepauschalen nach Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen konnten zum 01.03.2006 für die überwiegende Anzahl der Wohnstätten für geistig behinderte Menschen die bis dahin geltenden Mischvergütungen auf nach Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen differenzierte Maßnahmepauschalen umgestellt und vereinbart werden. Im Ergebnis konnten ca. 94 Prozent der zur Umstellung vorgesehenen Einrichtungen den Systemwechsel vollziehen. Die vorliegende Basis bildete ein solides Fundament für alle nachfolgenden Umstellungsverfahren.
Durch den geplanten Wegfall der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 SGB XII im teil- und vollstationären Bereich zum 01.01.2007 fielen wesentliche Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig weg. Auch der Sozialpädagogisch-Medizinische Dienst hat zum Ende des Jahres 2006 seine Tätigkeiten eingestellt.
Entwicklung der Antragszahlen im Schwerbehindertenbereich
Im Jahr 2006 gingen an den 3 Standorten des LASV 65.003 Erst- und Änderungsanträge nach dem SGB IX ein. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr eine Antragssteigerung von 0,8 %.
Während im Jahr 2005 noch 26.908 Anträge auf die erstmalige Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt wurden, verringerte sich die Anzahl der eingegangenen Erstanträge im Jahr 2006 um 4 Prozent. Demgegenüber steht der Anstieg der Änderungsanträge von 37.597 im Jahr 2005 auf 39.166 im Jahr 2006. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit eingegangenen Erst- und Änderungsanträge verschiebt sich das Verhältnis weiterhin zugunsten der Änderungsanträge. Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen ist von einem höheren Arbeitsaufwand als bei Erstanträgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugehen.

Zur Beschleunigung der Verfahren wurde die einstufige Widerspruchsbearbeitung im Schwerbehindertenrecht eingeführt. Durch die Bearbeitung der Widerspruchsverfahren in den Leistungsbereichen an allen 3 Standorten gelang es, die Rückstände in der Widerspruchsbearbeitung zu reduzieren und das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.
Bei der Antragsbearbeitung wurde ein hauseigenes IT-Verfahren eingesetzt, das die Bearbeitungsschritte sowohl im Feststellungs- als auch im Widerspruchsverfahren maschinell unterstützt. In 2006 erfolgte in Abstimmung mit dem Ministerium die Recherche zu einem zukunftsorientierten neuen IT-Verfahren, welches die Anforderungen zur weiteren Optimierung der Verwaltungsprozesse im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren noch besser lösen kann.
Soziales Entschädigungsrecht
Während sich insbesondere bei den Kriegsbeschädigten die Zahlfälle von Jahr zu Jahr reduzieren, ist eine steigende Tendenz des Antragsgeschehens im Bereich der Nebengesetze zu verzeichnen.
Waren im Jahr 2005 im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes noch 1.182 Anträge zu verzeichnen, sind im Jahr 2006 insgesamt 1.236 Anträge in den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam eingegangen.

Schließung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landesvertriebenen- und Aussiedleramtes in Peitz
Im Nachgang zu der bereits zum 31. Dezember 2005 erfolgten Schließung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landesvertriebenen- und Aussiedleramtes in Peitz musste als erstes zu Beginn des Jahres 2006 ein völlig neues Verfahren der Aufnahme und Verteilung von Zuwanderern im Land Brandenburg eingeführt werden.
Die persönliche Aufnahme und Verteilung der Zuwanderer wurde ersetzt durch einen Verwaltungsakt auf der Grundlage von Personendaten, die das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland, dem LASV zur Verfügung gestellt hat.
Nebenbei musste ein Umzug von Peitz nach Cottbus mit einem Aktenumfang von ca. 3 km Länge bewältigt werden, was sowohl für die Beschäftigten als auch für den dafür zuständigen Bereich des Hauses eine besondere Herausforderung darstellte.
Zum 01.04. des Jahres wurden aus der Abteilung Verwaltung/Zentrale Steuerung die Beschäftigten mit den Förder- und Pflichtaufgaben herausgelöst und der Abteilung 6 zugeordnet. Der inzwischen viel umfangreicher gewordene Förderbereich mit einer Fülle von Förderschwerpunkten wurde ab August 2006 in zwei Dezernate mit folgenden Aufgaben aufgeteilt:
- ESF-finanzierte Förderprogramme und Pflichtaufgaben in der Verbraucherinsolvenz, der Umsatzsteuerbefreiung und der widerruflichen Zuerkennung von Ausbildungsberechtigungen sowie
- landesfinanzierte Förderprogramme in den Politikfeldern Soziales, Gesundheit und Familie.