Wir für Sie! Tage der Begegnungen im LASV am 17., 22. und 23. Juni 2026

© LASV

Das Landesamt für Soziales und Versorgung begeht dieses Jahr sein 35-jähriges Bestehen. Dieses Ereignis wollen wir zum Anlass nehmen, Sie herzlich zu den „Tagen der Begegnungen“ am 17.06.2026, 22.06.2026 und 23.06.2026 mit unterschiedlichen Informationsveranstaltungen und Angeboten für Sie in das Landesamt für Soziales und Versorgung, Lipezker Straße 45 in 03048 Cottbus einzuladen.

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Das Landesamt für Soziales und Versorgung begeht dieses Jahr sein 35-jähriges Bestehen. Dieses Ereignis wollen wir zum Anlass nehmen, Sie herzlich zu den „Tagen der Begegnungen“ am 17.06.2026, 22.06.2026 und 23.06.2026 mit unterschiedlichen Informationsveranstaltungen und Angeboten für Sie in das Landesamt für Soziales und Versorgung, Lipezker Straße 45 in 03048 Cottbus einzuladen.

Mittwoch, der 17.06.2026 | Informationen und Angebote rund um die Feststellung des Grades der Behinderung

Informationen und Angebote rund um die Feststellung des Grades der Behinderung

Raum/ Ort

Uhrzeit

Thema

max. Teilnehmerzahl

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

 

10  - 11 Uhr

 

Vortrag „Mobilität, Steuern und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung“

 

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

11 – 12 Uhr

Vortrag „Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung, Bewegungseinschränkungen, Grad der der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen“

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

13 – 14 Uhr

Vortrag „Mobilität, Steuern und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung“

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 202

 

10 – 12 Uhr und

13 - 16 Uhr

Bürgertalk – Raum für Gespräche, Fragen und allgemeine Beratung

 

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 211

10 - 11 Uhr

Vorstellung der Online-Angebote im Schwerbehindertenrecht: Online-Antrag, Infothek und Service

 

20

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 211

13 - 14 Uhr

Vorstellung der Online-Angebote im Schwerbehindertenrecht: Online-Antrag, Infothek und Service

 

20

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 120

(Computerkabinett)

10 - 12 Uhr

13 - 16 Uhr

Möglichkeit der Nutzung der vorgestellten Online-Angebote und der begleiteten Online-Antragstellung auf Feststellung des Grades der Behinderung

Wichtig! erforderliche mitzubringende Unterlagen/Angaben: vorliegende Gesundheitsstörungen, Angaben der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, ggf. Einrichtungen, welche Angaben zum Gesundheitszustand machen können, ggf. Vollmacht/Betreuerausweis)

 

6 Plätze vorhanden

Außenbereich vor dem Haus 6

10 - 12 Uhr und

13 - 16 Uhr

Mitmachstation 

 

 

Informationen und Angebote rund um die Feststellung des Grades der Behinderung

Raum/ Ort

Uhrzeit

Thema

max. Teilnehmerzahl

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

 

10  - 11 Uhr

 

Vortrag „Mobilität, Steuern und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung“

 

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

11 – 12 Uhr

Vortrag „Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung, Bewegungseinschränkungen, Grad der der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen“

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 129

13 – 14 Uhr

Vortrag „Mobilität, Steuern und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung“

 

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 5

Raum 202

 

10 – 12 Uhr und

13 - 16 Uhr

Bürgertalk – Raum für Gespräche, Fragen und allgemeine Beratung

 

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 211

10 - 11 Uhr

Vorstellung der Online-Angebote im Schwerbehindertenrecht: Online-Antrag, Infothek und Service

 

20

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 211

13 - 14 Uhr

Vorstellung der Online-Angebote im Schwerbehindertenrecht: Online-Antrag, Infothek und Service

 

20

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45,

Haus 6

Raum 120

(Computerkabinett)

10 - 12 Uhr

13 - 16 Uhr

Möglichkeit der Nutzung der vorgestellten Online-Angebote und der begleiteten Online-Antragstellung auf Feststellung des Grades der Behinderung

Wichtig! erforderliche mitzubringende Unterlagen/Angaben: vorliegende Gesundheitsstörungen, Angaben der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, ggf. Einrichtungen, welche Angaben zum Gesundheitszustand machen können, ggf. Vollmacht/Betreuerausweis)

 

6 Plätze vorhanden

Außenbereich vor dem Haus 6

10 - 12 Uhr und

13 - 16 Uhr

Mitmachstation 

 

 

Montag, der 22.06.2026 | Informationen und Angebote rund um die Themen digitale Barrierefreiheit, Aufsicht für unterstützende Wohnformen und Nachbarschaftshilfe

Raum / Ort

Uhrzeit

Thema

max.

Teilnehmerzahl

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Außenbereich

10 - 15 Uhr

Mitmachstation

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 202

10 - 15 Uhr

Altersanzug und Demenzsimulation

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 313

10 - 12 Uhr

Beratung zum Thema Nachbarschaftshilfe

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

10 - 11 Uhr

Vortrag „Digitale Teilhabe im Land Brandenburg - Umsetzung ohne Hindernisse“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

11 - 12 Uhr

Vortrag „Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen - Aufgaben, Zuständigkeiten und Herausforderungen“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 313

13 - 15 Uhr

Beratung zum Thema Nachbarschaftshilfe

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

13 - 14 Uhr

Vortrag „Digitale Teilhabe im Land Brandenburg - Umsetzung ohne Hindernisse“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

14 - 15 Uhr

Vortrag „Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen - Aufgaben, Zuständigkeiten und Herausforderungen“ mit anschließender Fragerunde

40

Raum / Ort

Uhrzeit

Thema

max.

Teilnehmerzahl

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Außenbereich

10 - 15 Uhr

Mitmachstation

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 202

10 - 15 Uhr

Altersanzug und Demenzsimulation

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 313

10 - 12 Uhr

Beratung zum Thema Nachbarschaftshilfe

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

10 - 11 Uhr

Vortrag „Digitale Teilhabe im Land Brandenburg - Umsetzung ohne Hindernisse“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

11 - 12 Uhr

Vortrag „Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen - Aufgaben, Zuständigkeiten und Herausforderungen“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 313

13 - 15 Uhr

Beratung zum Thema Nachbarschaftshilfe

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

13 - 14 Uhr

Vortrag „Digitale Teilhabe im Land Brandenburg - Umsetzung ohne Hindernisse“ mit anschließender Fragerunde

40

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

14 - 15 Uhr

Vortrag „Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen - Aufgaben, Zuständigkeiten und Herausforderungen“ mit anschließender Fragerunde

40

Montag, der 22.06.2026 | Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung

Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung[1]

Zeit: 09.00 – 15.00 Uhr 

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355 2893 423

Mitzubringende Unterlagen:

  1. Antragsformular im Original 
    (kann vor Ort gemeinsam mit den Mitarbeitenden ausgefüllt werden)
  2. Buchungsbestätigung für die Reise
    (falls diese nicht vorgelegt werden kann, ist dies im Antrag zu begründen)
  3. Einkommensnachweise:
    - z. B. Lohnbescheinigungen, Kindergeld, Unterhaltszahlung, Ausbildungsunterstützung 
    - bei nichtselbstständiger Tätigkeit: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Familienmitgliedern der letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung (z.B. Antragstellung im Juni, Vorlage der Einkommensnachweise für März, April, und Mai)
    - bei selbstständiger Tätigkeit: Der aktuell vorliegende Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Kalenderjahr muss eingereicht werden. Falls das Einkommen des laufenden Jahres voraussichtlich geringer ausfällt, kann zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung eingereicht werden.
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Familien, die im Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen haben oder beziehen, genügt der entsprechende Bescheid mit dem Berechnungsbogen bzw. eine Bescheinigung als Nachweis. In diesem Fall entfallen Punkt 3 und 4.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/familienreisen/


[1] Nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung[1]

Zeit: 09.00 – 15.00 Uhr 

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355 2893 423

Mitzubringende Unterlagen:

  1. Antragsformular im Original 
    (kann vor Ort gemeinsam mit den Mitarbeitenden ausgefüllt werden)
  2. Buchungsbestätigung für die Reise
    (falls diese nicht vorgelegt werden kann, ist dies im Antrag zu begründen)
  3. Einkommensnachweise:
    - z. B. Lohnbescheinigungen, Kindergeld, Unterhaltszahlung, Ausbildungsunterstützung 
    - bei nichtselbstständiger Tätigkeit: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Familienmitgliedern der letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung (z.B. Antragstellung im Juni, Vorlage der Einkommensnachweise für März, April, und Mai)
    - bei selbstständiger Tätigkeit: Der aktuell vorliegende Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Kalenderjahr muss eingereicht werden. Falls das Einkommen des laufenden Jahres voraussichtlich geringer ausfällt, kann zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung eingereicht werden.
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Familien, die im Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen haben oder beziehen, genügt der entsprechende Bescheid mit dem Berechnungsbogen bzw. eine Bescheinigung als Nachweis. In diesem Fall entfallen Punkt 3 und 4.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/familienreisen/


[1] Nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Dienstag, der 23.06.2026 | Informationen rund um das Soziale Entschädigungsrecht, Einbruchsprävention und Fahrradkodierung gemeinsam mit der Polizei

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355-2893 352

Raum/ Ort

Uhrzeit

Thema

max. Teilnehmerzahl

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

 

 

14 - 15 Uhr

 

Präsentation der Polizei -

Einbruchsprävention

 

 

40

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

 

 

15 - 16 Uhr

Präsentation des Sozialen Entschädigungsrechts zu den Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsumfang und zum Verfahren, Vorstellung des Online-Antrages und der Internetseite

 

 

40

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 6,

 

Außenbereich

 

 

10 - 16 Uhr

 

Fahrradkodierung der Polizei

 

Wichtig!  Für die Fahrradkodierung sind der Personalausweis und ein Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag, etc.) mitzubringen. Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 

 

 

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355-2893 352

Raum/ Ort

Uhrzeit

Thema

max. Teilnehmerzahl

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

 

 

14 - 15 Uhr

 

Präsentation der Polizei -

Einbruchsprävention

 

 

40

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 5

 

Raum 129

 

 

15 - 16 Uhr

Präsentation des Sozialen Entschädigungsrechts zu den Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsumfang und zum Verfahren, Vorstellung des Online-Antrages und der Internetseite

 

 

40

 

LASV Cottbus

Lipezker Straße 45, Haus 6,

 

Außenbereich

 

 

10 - 16 Uhr

 

Fahrradkodierung der Polizei

 

Wichtig!  Für die Fahrradkodierung sind der Personalausweis und ein Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag, etc.) mitzubringen. Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 

 

 

Dienstag, der 23.06.2026 | Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung

Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung[1]

Zeit: 12.00 – 16.00 Uhr 

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355 2893 423

Mitzubringende Unterlagen:

  1. Antragsformular im Original 
    (kann vor Ort gemeinsam mit den Mitarbeitenden ausgefüllt werden)
  2. Buchungsbestätigung für die Reise
    (falls diese nicht vorgelegt werden kann, ist dies im Antrag zu begründen)
  3. Einkommensnachweise:
    - z. B. Lohnbescheinigungen, Kindergeld, Unterhaltszahlung, Ausbildungsunterstützung 
    - bei nichtselbstständiger Tätigkeit: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Familienmitgliedern der letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung (z.B. Antragstellung im Juni, Vorlage der Einkommensnachweise für März, April, und Mai)
    - bei selbstständiger Tätigkeit: Der aktuell vorliegende Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Kalenderjahr muss eingereicht werden. Falls das Einkommen des laufenden Jahres voraussichtlich geringer ausfällt, kann zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung eingereicht werden.
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Familien, die im Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen haben oder beziehen, genügt der entsprechende Bescheid mit dem Berechnungsbogen bzw. eine Bescheinigung als Nachweis. In diesem Fall entfallen Punkt 3 und 4.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/familienreisen/


[1] Nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Zuschuss für eine Familienreise: Vor-Ort-Beantragung mit möglicher sofortiger Entscheidung[1]

Zeit: 12.00 – 16.00 Uhr 

WICHTIG: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dafür können Sie unter folgender Telefonnummer anrufen: 0355 2893 423

Mitzubringende Unterlagen:

  1. Antragsformular im Original 
    (kann vor Ort gemeinsam mit den Mitarbeitenden ausgefüllt werden)
  2. Buchungsbestätigung für die Reise
    (falls diese nicht vorgelegt werden kann, ist dies im Antrag zu begründen)
  3. Einkommensnachweise:
    - z. B. Lohnbescheinigungen, Kindergeld, Unterhaltszahlung, Ausbildungsunterstützung 
    - bei nichtselbstständiger Tätigkeit: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Familienmitgliedern der letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung (z.B. Antragstellung im Juni, Vorlage der Einkommensnachweise für März, April, und Mai)
    - bei selbstständiger Tätigkeit: Der aktuell vorliegende Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Kalenderjahr muss eingereicht werden. Falls das Einkommen des laufenden Jahres voraussichtlich geringer ausfällt, kann zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung eingereicht werden.
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Familien, die im Monat vor oder im Monat der Antragstellung bzw. im Monat der Familienreise Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen haben oder beziehen, genügt der entsprechende Bescheid mit dem Berechnungsbogen bzw. eine Bescheinigung als Nachweis. In diesem Fall entfallen Punkt 3 und 4.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/familienreisen/


[1] Nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.