Erläuterung und Aufgaben

Hand am digitalen Vorlesegerät auf Schreibtsich.
%copy; 133330651 | stock.adobe.com

Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg nach Art. 8 der Richtlinien (EU) 2016/2102 und § 9 Abs. 2 BbgBGG in Verbindung mit § 4 BbGBITV für digitale Barrierefreiheit ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung angesiedelt.

Aufgabe der Überwachungsstelle ist das:

Hand am digitalen Vorlesegerät auf Schreibtsich.
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Die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg nach Art. 8 der Richtlinien (EU) 2016/2102 und § 9 Abs. 2 BbgBGG in Verbindung mit § 4 BbGBITV für digitale Barrierefreiheit ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung angesiedelt.

Aufgabe der Überwachungsstelle ist das:

  • Prüfen

    Die Überwachungsstelle überprüft anhand der Begründung 19 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die digitale Barrierefreiheit von den Auftritten und Angeboten im Internet, Intranet sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen.

    Aktuelle Prüfgegenstände:

    • Webseiten
    • mobile Anwendungen
    • digitale Dokumente und Formulare, welche eine Nutzung von Menschen mit Beeinträchtigung erfahren
    • sonstige digitale Anwendungen, welche eine Nutzung von Menschen mit Beeinträchtigung erfahren
    • Erklärung zur "digitalen Barrierefreiheit" nach Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 vom Oktober 2018
    • Darstellung des Feedback-Mechanismus

    Die Überwachungsstelle überprüft anhand der Begründung 19 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die digitale Barrierefreiheit von den Auftritten und Angeboten im Internet, Intranet sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen.

    Aktuelle Prüfgegenstände:

    • Webseiten
    • mobile Anwendungen
    • digitale Dokumente und Formulare, welche eine Nutzung von Menschen mit Beeinträchtigung erfahren
    • sonstige digitale Anwendungen, welche eine Nutzung von Menschen mit Beeinträchtigung erfahren
    • Erklärung zur "digitalen Barrierefreiheit" nach Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 vom Oktober 2018
    • Darstellung des Feedback-Mechanismus
  • Überwachen

    Die Überwachungsstelle führt vereinfachte und eingehende Überwachungen der Auftritte und Angebote im Internet, Intranet sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen in Form von Stichproben durch. Darüber hinaus erfolgt eine periodische Berichterstattung an Bund und Land. Hier wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 vom Oktober 2018 gehandelt.

    Die Überwachungsstelle führt vereinfachte und eingehende Überwachungen der Auftritte und Angebote im Internet, Intranet sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen in Form von Stichproben durch. Darüber hinaus erfolgt eine periodische Berichterstattung an Bund und Land. Hier wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 vom Oktober 2018 gehandelt.

  • Erstellen entsprechender Prüfberichte

    Analysierte und aufgedeckte Mängel werden in einem gesonderten Prüfbericht mit der zu prüfenden öffentlichen Einrichtung bewertet. Nach dem Ablauf einer gesetzten Frist erfolgt die erneute Prüfung durch die Überwachungsstelle.

    Analysierte und aufgedeckte Mängel werden in einem gesonderten Prüfbericht mit der zu prüfenden öffentlichen Einrichtung bewertet. Nach dem Ablauf einer gesetzten Frist erfolgt die erneute Prüfung durch die Überwachungsstelle.

  • Beraten

    Die Überwachungsstelle berät öffentliche Einrichtungen bei deren Fragen zu der Thematik digitale Barrierefreiheit. Die Überwachungsstelle bearbeitet Anfragen und Hinweise, welche von Anwendern herangetragen werden, die eine barrierefreie Anwendung im digitalen Bereich in Frage stellt. Hier findet ein enger Austausch mit der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg  gemäß § 4 Abs. 3 BbGBITV statt.

    Hinweis: Die Überwachungsstelle übernimmt keine technische Umsetzung!

    Die Überwachungsstelle berät öffentliche Einrichtungen bei deren Fragen zu der Thematik digitale Barrierefreiheit. Die Überwachungsstelle bearbeitet Anfragen und Hinweise, welche von Anwendern herangetragen werden, die eine barrierefreie Anwendung im digitalen Bereich in Frage stellt. Hier findet ein enger Austausch mit der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg  gemäß § 4 Abs. 3 BbGBITV statt.

    Hinweis: Die Überwachungsstelle übernimmt keine technische Umsetzung!


Thomas Purps

Ansprechpartner:
Position:
Dezernent Überwachungsstelle
Telefon:
+49 355 2893 183

Marco Theuer-Glamann

Ansprechpartner:
Position:
Sachbearbeiter Überwachungsstelle
Telefon:
+49 331 2761 303

Antje Höpfner

Ansprechpartner:
Position:
Sachbearbeiterin Überwachungsstelle
Telefon:
+49 355 2893 645