Antrag des Arbeitgebers auf Gewährung von Leistungen - Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener § 26a SchwbAV
Antrag des Arbeitgebers auf Gewährung von Leistungen
nach § 185 SGB IX Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch– i. V. m. §26a) Schwerbehinderten–Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener