Merkblatt - Informationen für Ärzte zur Rechnungslegung für Befundberichte im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung im Schwerbehindertenrecht
Merkblatt - Informationen für Ärzte zur Rechnungslegung für Befundberichte im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung im Schwerbehindertenrecht
Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat die technischen Voraussetzungen für eine schnellere Bezahlung Ihrer Rechnung geschaffen. Dazu bitten wir Folgendes zu beachten:
Das Ihnen übersandte neue Rechnungsformular mit Barcode ermöglicht das Auslesen Ihrer Rechnungsdaten und damit die sofortige Bearbeitung der Rechnung. Damit Sie diesen Vorteil in Anspruch nehmen können, verwenden Sie bitte ausschließlich das beigefügte Rechnungsformular.
Bitte achten Sie auch darauf, uns immer Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen!
Sofern Ihr Rechnungsbetrag gekürzt werden musste, finden Sie einen Kürzungsschlüssel (KS) unter dem Verwendungszweck auf der Überweisung. In nachfolgender Tabelle sind die Kürzungsschlüssel aufgeführt:
Code Inhalt
KS 1 Die Entschädigung wurde auf 6,00 € gekürzt, weil es sich hier um einen Kurzbericht, einen Ausdruck aus der Patientenkartei bzw. um eine Negativauskunft handelt.
KS 2 Die Entschädigung wurde auf 25,00 € gekürzt, weil der Höchstbetrag überschritten wurde.
KS 3 Eine Mehrfachentschädigung ist nicht möglich (nur 25,00 € oder nur 1x 6,00 €).
KS 4 Die Anzahl der Kopien stimmt nicht überein bzw. es wurden nicht verwertbare Kopien übersandt (z. B. älter als 2 Jahre).
KS 5 Änderung wegen eines Additionsfehlers.
KS 6 Die Entschädigung ist kein steuerbarer Umsatz. Mehrwertsteuer fällt nicht an.
KS 7 Das beantragte Porto stimmt nicht mit dem tatsächlich verauslagten Porto überein.
KS 8 Es besteht nur ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Kopien und Porto