Online-Anträge

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Im Antragsportal Schwerbehinderung können Sie ab sofort die folgende Anträge bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen:

Schwerbehindertenausweis halb verdeckt in Hosentasche
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Im Antragsportal Schwerbehinderung können Sie ab sofort die folgende Anträge bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen:

Allgemeine Hinweise zur Online-Antragstellung

  • Die Daten werden schrittweise abgefragt.
  • Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
  • Dokumente hochladen: Am Ende des Antragsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen direkt hochzuladen.
  • Elektronisch einreichen: Über den Button „Antrag einreichen“ werden Ihre Daten sicher an das LASV übermittelt. Sie erhalten direkt eine Bestätigung auf Ihrem Bildschirm
  • Die Daten werden schrittweise abgefragt.
  • Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
  • Dokumente hochladen: Am Ende des Antragsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen direkt hochzuladen.
  • Elektronisch einreichen: Über den Button „Antrag einreichen“ werden Ihre Daten sicher an das LASV übermittelt. Sie erhalten direkt eine Bestätigung auf Ihrem Bildschirm

Antrag auf Erstfeststellung oder Verschlimmerung (Neufeststellung) einer Schwerbehinderung

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Adressen, Fachrichtungen und Behandlungszeiträume Ihrer behandelnden Ärzte
  • Adressen und Zeiträume von stationären Aufenthalten (Kliniken, Kur- oder Reha-Einrichtungen)
  • Anschrift und Versicherungsnummer der Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder des Betreuungsgerichts
  • Medizinische Unterlagen (Untersuchungsberichte, Laborbefunde, Klinikberichte, Pflegegutachten)
  • Steueridentifikationsnummer (für den elektronischen Datenabgleich mit der Finanzbehörde)
  • Bei Vertretung: Vollmachtserklärung bzw. Kopie des Betreuerausweises / der Betreuungsurkunde

Hinweise zur Eingabe

  • Adresssuche: Es genügt oft die Eingabe der PLZ und der ersten drei Buchstaben des Ortes, der Straße oder des Arztes, um einen Eintrag aus einer Liste auszuwählen.
  • Gesundheitsstörungen: Diese werden einzeln erfasst. Klicken Sie nach jeder Eingabe auf „Hinzufügen“.
  • Verknüpfung: Wählen Sie bei jeder Arztadresse per Klick das Kästchen der passenden Gesundheitsstörung aus.

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Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Adressen, Fachrichtungen und Behandlungszeiträume Ihrer behandelnden Ärzte
  • Adressen und Zeiträume von stationären Aufenthalten (Kliniken, Kur- oder Reha-Einrichtungen)
  • Anschrift und Versicherungsnummer der Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder des Betreuungsgerichts
  • Medizinische Unterlagen (Untersuchungsberichte, Laborbefunde, Klinikberichte, Pflegegutachten)
  • Steueridentifikationsnummer (für den elektronischen Datenabgleich mit der Finanzbehörde)
  • Bei Vertretung: Vollmachtserklärung bzw. Kopie des Betreuerausweises / der Betreuungsurkunde

Hinweise zur Eingabe

  • Adresssuche: Es genügt oft die Eingabe der PLZ und der ersten drei Buchstaben des Ortes, der Straße oder des Arztes, um einen Eintrag aus einer Liste auszuwählen.
  • Gesundheitsstörungen: Diese werden einzeln erfasst. Klicken Sie nach jeder Eingabe auf „Hinzufügen“.
  • Verknüpfung: Wählen Sie bei jeder Arztadresse per Klick das Kästchen der passenden Gesundheitsstörung aus.

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Antrag auf Ausstellung oder Ersatz eines Schwerbehindertenausweises

Hinweis: Dieser Antrag ist nicht für einen Antrag auf die Erst- oder Neufeststellung einer Behinderung geeignet. Nutzen Sie dafür bitte das Portal für Feststellungsanträge.

Voraussetzung

  • Rechtskräftiger Feststellungsbescheid mit einem GdB von mindestens 50

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Ihr Geschäftszeichen (GZ)
  • 1 digitales Lichtbild (Passbild), das Sie am Ende der Antragstellung hochladen

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Hinweis: Dieser Antrag ist nicht für einen Antrag auf die Erst- oder Neufeststellung einer Behinderung geeignet. Nutzen Sie dafür bitte das Portal für Feststellungsanträge.

Voraussetzung

  • Rechtskräftiger Feststellungsbescheid mit einem GdB von mindestens 50

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Ihr Geschäftszeichen (GZ)
  • 1 digitales Lichtbild (Passbild), das Sie am Ende der Antragstellung hochladen

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Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes

Hinweis: Dieser Antrag ist nicht für einen Antrag auf eine Erst- oder Neufeststellung einer Behinderung geeignet. Nutzen Sie dafür bitte das Portal für Feststellungsanträge.

Voraussetzung

  • Rechtskräftiger Feststellungsbescheid mit einem GdB von mindestens 50 und ein zweifarbiger Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder BL

Mögliche Beiblatt-Arten:

  • Beiblatt mit Wertmarke für den ÖPNV
  • Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuerermäßigung

Weitere Informationen rund um das Beiblatt erhalten Sie in unserer Infothek

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid (inkl. Ihrem Geschäftszeichen)
  • ggf. aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
  • Löschvermerk des Zollamtes auf dem Kfz-Beiblatt, wenn Sie zum Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV wechseln wollen

Hinweise zur Eingabe

Bestätigen Sie Ihren Ausweis und wählen Sie Ihre vorliegenden Merkzeichen aus.

Wichtig bei kostenpflichtigen Wertmarken: Das Beiblatt kann erst versendet werden, wenn der Einzahlungsbetrag nachweislich auf dem Konto des LASV eingegangen ist. Danach erfolgt der Versand automatisch.

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Hinweis: Dieser Antrag ist nicht für einen Antrag auf eine Erst- oder Neufeststellung einer Behinderung geeignet. Nutzen Sie dafür bitte das Portal für Feststellungsanträge.

Voraussetzung

  • Rechtskräftiger Feststellungsbescheid mit einem GdB von mindestens 50 und ein zweifarbiger Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder BL

Mögliche Beiblatt-Arten:

  • Beiblatt mit Wertmarke für den ÖPNV
  • Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuerermäßigung

Weitere Informationen rund um das Beiblatt erhalten Sie in unserer Infothek

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid (inkl. Ihrem Geschäftszeichen)
  • ggf. aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
  • Löschvermerk des Zollamtes auf dem Kfz-Beiblatt, wenn Sie zum Beiblatt mit Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV wechseln wollen

Hinweise zur Eingabe

Bestätigen Sie Ihren Ausweis und wählen Sie Ihre vorliegenden Merkzeichen aus.

Wichtig bei kostenpflichtigen Wertmarken: Das Beiblatt kann erst versendet werden, wenn der Einzahlungsbetrag nachweislich auf dem Konto des LASV eingegangen ist. Danach erfolgt der Versand automatisch.

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Wichtig zur Bearbeitung: Nachfragen zum Eingang oder Bearbeitungsstand können direkt nach dem Absenden noch nicht beantwortet werden. Bitte warten Sie die schriftliche Bestätigung des LASV ab. Für jeden Kontakt ist Ihr Geschäftszeichen (GZ) maßgeblich.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnellere Bearbeitung: Ihre Angaben fließen nach dem Einreichen direkt in unser Verarbeitungssystem.
  • Fehlervermeidung & Vollständigkeit: Das System prüft bereits beim Ausfüllen, ob alle Pflichtangaben gemacht wurden. Das minimiert Rückfragen und Verzögerungen.
  • Zwischenspeichern: Sie können den Antrag jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und später fortsetzen.
  • Komfortabler Dokumenten-Upload: Nachweise und Dokumente laden Sie einfach als PDF oder per Smartphone-Foto hoch.
  • Ohne Kosten für Porto und Papier: Sie sparen sich den Weg zur Post, das Porto und das Kopieren von Unterlagen.
  • Integrierte Suche: Adressen von Ärzten, Krankenhäusern und Kureinrichtungen sind im System hinterlegt und lassen sich leicht auswählen.

Datenschutz: Ihre Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Die Sicherheit wird durch verschlüsselte Datenverbindungen sowie strenge Vorgaben zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lasv.brandenburg.de.

Wichtig zur Bearbeitung: Nachfragen zum Eingang oder Bearbeitungsstand können direkt nach dem Absenden noch nicht beantwortet werden. Bitte warten Sie die schriftliche Bestätigung des LASV ab. Für jeden Kontakt ist Ihr Geschäftszeichen (GZ) maßgeblich.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnellere Bearbeitung: Ihre Angaben fließen nach dem Einreichen direkt in unser Verarbeitungssystem.
  • Fehlervermeidung & Vollständigkeit: Das System prüft bereits beim Ausfüllen, ob alle Pflichtangaben gemacht wurden. Das minimiert Rückfragen und Verzögerungen.
  • Zwischenspeichern: Sie können den Antrag jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und später fortsetzen.
  • Komfortabler Dokumenten-Upload: Nachweise und Dokumente laden Sie einfach als PDF oder per Smartphone-Foto hoch.
  • Ohne Kosten für Porto und Papier: Sie sparen sich den Weg zur Post, das Porto und das Kopieren von Unterlagen.
  • Integrierte Suche: Adressen von Ärzten, Krankenhäusern und Kureinrichtungen sind im System hinterlegt und lassen sich leicht auswählen.

Datenschutz: Ihre Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Die Sicherheit wird durch verschlüsselte Datenverbindungen sowie strenge Vorgaben zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lasv.brandenburg.de.