Geschäftsstelle der Brandenburger Kommissionen

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Die Brandenburger Kommissionen haben ihre Rechtsgrundlage im AG-SGB XII und AG SGB IX. Diese bestehen paritätisch aus Mitgliedern der Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene, sowie Mitgliedern der Träger der EGH/Sozialhilfe. Diesen Kommissionen obliegen die Vorbereitung, Ergänzung und Fortentwicklung von Rahmenverträgen nach § 79 SGB XII / § 131 SGB IX.

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Die Brandenburger Kommissionen haben ihre Rechtsgrundlage im AG-SGB XII und AG SGB IX. Diese bestehen paritätisch aus Mitgliedern der Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene, sowie Mitgliedern der Träger der EGH/Sozialhilfe. Diesen Kommissionen obliegen die Vorbereitung, Ergänzung und Fortentwicklung von Rahmenverträgen nach § 79 SGB XII / § 131 SGB IX.

  • Weiterführende Informationen

    Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg wirkt bei der Einarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mit.

    Die Geschäftsstellen der Brandenburger Kommissionen wurden beim überörtlichen Träger der EGH/Sozialhilfe eingerichtet.

    Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg wirkt bei der Einarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mit.

    Die Geschäftsstellen der Brandenburger Kommissionen wurden beim überörtlichen Träger der EGH/Sozialhilfe eingerichtet.